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BAföG Tabelle Einkommen Eltern

BAföG Tabelle: Einkommen der Eltern

in Bildung & Finanzen
Lesedauer: 11 min.

Das BAföG, oder Bundesausbildungsförderungsgesetz, stellt eine wichtige Finanzierungsquelle für Studierende in Deutschland dar. Die BAföG Tabelle zeigt die aktuellen Freibeträge für das Einkommen der Eltern im Jahr 2025 auf, welche entscheidend für die Berechnung der Förderung sind. Anpassungen dieser Freibeträge folgen den gesetzlichen Bestimmungen und haben direkten Einfluss auf die finanzielle Unterstützung, die Auszubildende erhalten können. Mit einem klaren Überblick über die finanziellen Rahmenbedingungen können Studierende und deren Eltern besser planen.

Einführung in das BAföG-System

Das BAföG-System stellt eine wichtige Unterstützung für Studierende in Deutschland dar. Die Einführung dieses Systems fiel auf das Jahr 1971 und verfolgt seitdem das Ziel, allen jungen Menschen einen Zugang zur akademischen Bildung zu ermöglichen, unabhängig von der finanziellen Lage ihrer Familie. Bei der Finanzierung der Ausbildung spielt das Einkommen der Eltern eine entscheidende Rolle, da es den Anspruch auf Ausbildungsförderung maßgeblich beeinflusst.

Die Höhe des BAföG setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, die berücksichtigt werden müssen. So steigen die Freibeträge für Eltern maßgeblich, um den Lebensstandard der Studierenden während ihrer Ausbildungszeit zu sichern. Ab dem Wintersemester 2024/25 liegt der Freibetrag für verheiratete Eltern bei 2.540 Euro und für alleinstehende Eltern bei 1.690 Euro pro Person. Jeder weitere Sohn oder Tochter erhöht diesen Freibetrag um 770 Euro.

Des Weiteren beginnt eine Anrechnung des Einkommens ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von etwa 44.000 Euro bei verheirateten Eltern. Eine Teilförderung ist bis zu 50.000 Euro möglich, wobei bei einem Einkommen ab 70.000 Euro der Anspruch unwahrscheinlich wird. Durch die Anpassungen des BAföG-Systems wird die Ausbildungsförderung noch gerechter gestaltet und ermöglicht eine bessere finanzielle Planung für Studierende.

Was ist BAföG?

BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz und stellt eine staatliche Ausbildungsförderung dar, die Schüler und Studierende in Deutschland unterstützt. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses und eines zinslosen Darlehens, was die Ausbildungsbelastung verringert. Der Anspruch auf BAföG besteht für alle, die eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die finanziellen Mittel aufgrund des Einkommens der Eltern oder des eigenen Einkommens nicht ausreichen.

Die Auszahlung des BAföG erfolgt anteilig und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Einkommen der Eltern sowie der Wohnsituation des Antragstellers. Die genaue Höhe der Unterstützung wird durch die BAföG-Tabelle bestimmt, die verschiedene Sätze für unterschiedliche Ausbildungsstätten und Wohnverhältnisse enthält. Zusammengefasst ist BAföG ein wichtiger Bestandteil der deutschen Bildungslandschaft, da es die Chancengleichheit im Bildungsbereich fördert.

Freibeträge und Zuschläge Betrag
Pauschalbetrag verheiratete Eltern 2.540 €
Pauschalbetrag pro Elternteil 1.690 €
Freibetrag pro Kind 770 €
Wohnpauschale bei Eltern 59 €
Wohnpauschale außerhalb 380 €
Krankenversicherungszuschlag 102 €
Pflegeversicherungszuschlag 35 €
Reisekostenzuschlag 1.000 € (einmalig)
Studiengebührenzuschlag bis zu 5.600 € (einmalig)

BAföG Tabelle Einkommen Eltern

Die BAföG Tabelle für das Einkommen der Eltern spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung des BAföG-Anspruchs von Studierenden. Aktuelle Freibeträge ermöglichen es Eltern, einen gewissen Betrag an Einkommen steuerfrei zu behalten, was Einfluss auf die Höhe des BAföG hat. Es ist wichtig, diese Freibeträge und deren Auswirkungen richtig zu verstehen, um den Bedarf an finanzieller Unterstützung zu ermitteln.

Aktuelle Freibeträge für das Einkommen der Eltern

Im Jahr 2025 betragen die Freibeträge für das Einkommen der Eltern:

Familienstand Freibetrag pro Monat
Verheiratete Eltern, die zusammen leben 2.540 €
Alleinerziehender Elternteil 1.690 €
Zusätzliches Kind 770 €

Einfluss der Einkommenshöhe auf den BAföG-Anspruch

Die Höhe des Einkommens der Eltern hat einen direkten Einfluss auf den BAföG-Anspruch. Einkommen, das über den Freibeträgen liegt, wird als bedarfswirksam angerechnet, was den Betrag an finanzieller Unterstützung, der gewährt wird, verringern kann. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten, einschließlich der Abzüge für Werbungskosten, Sozialpauschalen und Steuern, bevor die Freibeträge angewendet werden. Mit diesen Faktoren im Hinterkopf können Antragsteller ihren BAföG-Anspruch besser einschätzen und planen.

Ermittlung des monatlichen Nettoeinkommens der Eltern

Die Ermittlung des monatlichen Nettoeinkommens der Eltern spielt eine entscheidende Rolle für die BAföG-Berechnung. Zu beachten ist, dass als Einkommen alle steuerlichen Einkünfte gelten, negative Einkünfte jedoch nicht verrechnet werden. Grundlage für die Berechnung ist das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres, es sei denn, das aktuelle Einkommen ist deutlich niedriger.

Für verheiratete Eltern beträgt der Freibetrag 2.415 Euro, während bei einem alleinstehenden Elternteil dieser bei 1.605 Euro liegt. Pro unterhaltsberechtigtes Kind erhöht sich der Freibetrag um 730 Euro. Diese Freibeträge mindern das zu versteuernde Einkommen erheblich und beeinflussen somit den BAföG-Anspruch.

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Die monatliche Berechnung des Nettoeinkommens startet mit dem Bruttoeinkommen. Von diesem werden Werbungskosten in Höhe von mindestens 1.230 Euro jährlich (ca. 102,50 Euro monatlich), eine Sozialpauschale, Steuern sowie Beiträge zur Riester-Rente abgezogen. Die Sozialpauschale variiert je nach Beschäftigungsart und liegt bei 22,3 % für abhängig Beschäftigte.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Ein Vater mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro, abzüglich der oben genannten Posten, hat ein anrechnungsfähiges Nettoeinkommen von 1.612,86 Euro. Ein selbstständiger Elternteil mit denselben monatlichen Einnahmen könnte nach Abzug der Betriebsausgaben und weiteren Kosten auf ein anzurechnendes Einkommen von 1.227 Euro kommen.

Anrechnung des Einkommens auf den BAföG-Bedarf

Die Anrechnung des Einkommens auf den BAföG-Bedarf erfolgt in einer festgelegten Reihenfolge, beginnend mit dem eigenen Einkommen, gefolgt vom Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners, und schließlich dem Einkommen der Eltern. Bei der Berechnung der Anrechnungsbeträge wird das Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr herangezogen.

Berechnung der Anrechnungsbeträge

Für das Einkommen der Eltern gelten verschiedene Freibeträge. Verheiratete Eltern, die zusammenleben, haben einen Freibetrag von 2.540 EUR, während dieser für andere Elternteile bei 1.690 EUR liegt. Mindestens 50 % des verbleibenden Einkommens nach Abzug der Freibeträge sind anrechnungsfrei, wobei eine Erhöhung von 5 % pro Kind stattfindet. Bei Geschwistern, die sich in der Ausbildung befinden, erfolgt eine anteilige Anrechnung. Diese Regelungen finden ihre Basis in den Paragraphen 23 und 25 des BAföG.

Um einen besseren Überblick zu geben, wurde eine Tabelle erstellt, die die steuerfreien Beträge und deren Anrechnung darstellt:

Elternschaft Freibetrag (monatlich) Anrechnung (nach Freibetragsabzug)
Verheiratete Eltern (gemeinsam lebend) 2.540 € 50% des verbleibenden Einkommens + 5% für jedes Kind
Alleinerziehende 1.690 € 50% des verbleibenden Einkommens + 5% für jedes Kind
Zusätzliches Kind 770 € Einzelanrechnung pro Kind

Für weitere Berechnungen sind der Werbungskostenbetrag von mindestens 1.230 Euro jährlich und die Sozialpauschale von 22,3 % des um die Werbungskosten reduzierten Einkommens wichtig. Bei Selbstständigen beträgt die Sozialpauschale sogar 38,8 %. Beitragszahlungen zur Riester-Rente können ebenfalls berücksichtigt werden, maximal bis zu 1.925 Euro pro Jahr.

Anrechnung Einkommen BAföG-Bedarf

Freibeträge im BAföG

Die Freibeträge im BAföG spielen eine wesentliche Rolle, um sicherzustellen, dass Eltern nicht ihr komplettes Einkommen für die Ausbildung ihrer Kinder aufbringen müssen. Die festgelegten Freibeträge für 2025 betragen 2.540 Euro für verheiratete Eltern und 1.690 Euro für alleinerziehende Elternteile. Diese Beträge werden bei der Anrechnung des Einkommens nicht berücksichtigt, was bedeutet, dass Einkommen bis zu diesen Freigrenzen keinen Einfluss auf den BAföG-Anspruch hat.

Zusätzlich gibt es spezielle Freibeträge für Ehepartner und Stiefelternteile. Ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin hat einen Freibetrag von 1.690 Euro, während für Stiefelternteile ein Betrag von 850 Euro gilt. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind kommt ein hinzugefügter Freibetrag von 770 Euro dazu. Diese Regelungen helfen Familien, die finanzielle Belastung durch Bildungskosten besser zu bewältigen.

Die Anrechnung des Einkommens erfolgt erst, wenn die gesetzlich festgelegten Freibeträge überschritten werden. Für Elternpaare, deren gemeinsames Nettoeinkommen 2.400 Euro pro Monat oder etwa 50.000 Euro jährlich übersteigt, kann dies Auswirkungen auf die BAföG-Leistungen haben. Bei getrennt lebenden Partnern liegt die Einkommensgrenze für jeden Elternteil bei 1.600 Euro pro Monat oder ungefähr 28.000 Euro jährlich.

Zusätzliche Einkünfte und deren Anrechnung

Zusätzliche Einkünfte können während der Ausbildung oder im Studium relevant für den BAföG-Anspruch sein. Einkünfte aus einem Minijob oder einem Pflichtpraktikum müssen in der Regel vollständig angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt jedoch nur, wenn die zusätzlichen Einkünfte die festgelegten Freibeträge überschreiten.

Der monatliche Freibetrag für Nebenjobs beträgt 556 Euro, was jährlich 6.672 Euro ergibt. Einnahmen bis zu 3.000 Euro jährlich bleiben steuerfrei und fließen nicht in die Anrechnung ein. Eine wichtige Überlegung ist, dass Unterhaltszahlungen von Eltern den BAföG-Höchstsatz nicht reduzieren. Auch wird der Unterhalt in der BAföG-Berechnung nicht berücksichtigt.

Für Geschwister, die noch unterhaltsberechtigt sind, gilt ein Freibetrag von 570 Euro pro Monat. Bei der Anrechnung müssen auch Sozialabgaben von 22,3 % berücksichtigt werden, und es existiert eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro jährlich, die ebenfalls abgezogen werden kann.

Eltern sind verpflichtet, die Formulare auszufüllen, wenn sie zusätzliche Einkünfte haben. Insbesondere müssen beide Elternteile das Formular 3 ausfüllen, um alle Einkommensquellen anzugeben. Bei einem Rückgang des Einkommens sind sie verpflichtet, aktuelle Einkommensnachweise vorzulegen, indem sie das Formular 7 verwenden. Im Falle fehlender Unterlagen kann das Formular 8 genutzt werden, um den Unterhaltsanspruch auf BAföG zu übertragen.

Minijob und BAföG

Minijobs spielen eine bedeutende Rolle im Kontext von BAföG. Die speziellen Regelungen für Minijobs ermöglichen es Studierenden und Schülern, zusätzliches Einkommen zu erzielen, ohne ihren BAföG-Anspruch zu gefährden. Diese Regelungen unterliegen gewissen Grenzen, die zu beachten sind, um anrechnungsfreies Einkommen zu sichern.

Einfluss von Minijobs auf das BAföG

Einkommen aus einem Minijob bis zu 556 Euro monatlich ist anrechnungsfrei und bleibt somit ohne Einfluss auf den BAföG-Anspruch. Diese Regelung besteht ab dem Wintersemester 2024/2025 und sorgt dafür, dass Studierende finanziell entlastet werden können. Jährlich ergibt sich eine Freigrenze von 6.680 Euro für einen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten.

Bei der Berechnung des anzurechnenden Einkommens werden auch Werbungskostenpauschalen in Höhe von 102,50 Euro pro Monat sowie eine Sozialpauschale von 22,3 % berücksichtigt. Besonders wichtig ist zu wissen, dass die Freibeträge für unverheiratete Studierende ohne Kinder gelten. In Fällen, in denen Geschwister ebenfalls eine förderungsfähige Ausbildung absolvieren, wird das anrechenbare Einkommen der Eltern abhängig von der Anzahl der Geschwister anteilig berücksichtigt.

Beispiel Verbleibendes Einkommen Abzug pro Geschwister BAföG Abzug
1 Geschwister 200 € 100 € 100 €
2 Geschwister 200 € 66,67 € 133,34 €

Fälle der Elternunabhängigen Förderung

In bestimmten Situationen haben Studierende Anspruch auf elternunabhängige Förderung im Rahmen von BAföG. Diese Regelungen bieten eine wertvolle Unterstützung für Personen, deren familiäre Umstände nicht zu einer regulären Förderung führen können.

Ein bedeutendes Kriterium ist die Dauer der Berufstätigkeit. Studierende, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung mindestens drei Jahre lang erwerbstätig waren, erfüllen eine der Voraussetzungen. Zusammen mit der Ausbildungszeit muss die gesamte Zeitspanne mindestens sechs Jahre betragen.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Einkommensgrenzen während der Erwerbstätigkeit. Der Verdienst muss mindestens 120 % des BAföG-Bedarfssatzes erreichen, wobei die Beträge variieren. Von Oktober 2022 bis September 2024 liegt dieser Satz bei 974,40 Euro. Außerdem zählt das Einkommen während der Berufsausbildung nicht zur berücksichtigten Erwerbstätigkeit, es sei denn, es handelt sich um Nebenjobs während der Ausbildung.

Die Altersgrenze spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle für die elternunabhängige Förderung. Studierende müssen bei Beginn des Studiums oder der schulischen Ausbildung mindestens 30 Jahre alt sein, während für Begleitungen ab 45 Jahren komplexere Regelungen gelten.

Zusätzlich können Studierende, die über 30 Jahre alt sind oder unter bestimmten Umständen wie z. B. Waisenkindern oder fehlendem Kontakt zu den Eltern stehen, Anspruch auf die elternunabhängige Förderung erhalten. Diese Ausnahmeregelungen gewährleisten, dass finanzielle Unterstützung bereitgestellt wird, auch wenn die Unterstützung seitens der Eltern nicht gegeben ist.

Wichtige Informationen zur Anrechnung von Geschwistern

Bei der Anrechnung im BAföG-System berücksichtigt man verschiedene Aspekte der Geschwister. Vollgeschwister, Halbgeschwister, Stiefgeschwister, Pflegekinder und Enkel, die im gleichen Haushalt leben, müssen alle in die Berechnung einfließen. Um eine faire Verteilung der finanziellen Mittel zu gewährleisten, wird das Nettoeinkommen der Eltern anteilig auf alle Geschwister aufgeteilt.

Jüngere, schulpflichtige Geschwister erhöhen den Freibetrag der Eltern um 770 Euro, was den finanziellen Spielraum verbessert. Im Gegensatz dazu verringern ältere, berufstätige Geschwister den Freibetrag, da ihr eigenes Einkommen in die Anrechnung des BAföG einfließt.

Bei Geschwistern, die sich in einer Ausbildung befinden, wird der Freibetrag um die Ausbildungsbezüge der Eltern gekürzt. Solche Veränderungen im Status der Geschwister müssen unverzüglich dem BAföG-Amt mitgeteilt werden, um die korrekte Anrechnung sicherzustellen.

Ferner können Geschwister, die gerade ihre Ausbildung beginnen oder beenden, den BAföG-Betrag beeinflussen. Eine Reduktion des Einkommens der Eltern kann durch einen steuerfreien Freibetrag oder anteilig für jedes Geschwister erfolgen. Änderungen im Status der Geschwister während des Antragsverfahrens können zu Anpassungen im BAföG führen und sollten daher genau beobachtet werden.

Fazit

Zusammenfassend ist das Einkommen der Eltern ein entscheidender Faktor bei der Berechnung des BAföG-Anspruchs. Die BAföG Tabelle verdeutlicht, dass vor allem das kombinierte Nettoeinkommen beider Elternteile bei getrennten Eltern herangezogen wird. Ein zu versteuerndes Einkommen von rund 20,500 Euro jährlich kann Anspruch auf die volle BAföG-Förderung gewähren, während 40,000 Euro jährlich eine teilweise Unterstützung ermöglichen könnten.

Die Berücksichtigung von Freibeträgen, wie beispielsweise den Abzug bis zu 1,605 Euro jährlich für alleinstehende Eltern oder bis zu 3,210 Euro für getrennte Eltern, spielt eine essentielle Rolle. Diese Freibeträge wirken sich positiv auf den maximalen Förderbetrag aus, der aktuell bis zu 812 Euro pro Monat für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, beträgt.

Es ist wichtig, sich über die Regelungen des BAföG und die aktuellen Steuervorteile regelmäßig zu informieren. Eine präzise Abrechnung des Einkommens der Eltern und die Berücksichtigung der Freibeträge fördern nicht nur Transparenz, sondern sichern auch die maximale finanzielle Unterstützung für Studierende. Daher bleibt das Einkommen der Eltern ein zentrales Thema im BAföG-System, dessen Bedeutung nicht unterschätzt werden sollte.

FAQ

Was ist BAföG und wer hat Anspruch darauf?

BAföG, das Bundesausbildungsförderungsgesetz, ist eine staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende in Deutschland. Anspruch haben in der Regel alle, die eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, wenn ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen.

Wie hoch sind die Freibeträge für das Einkommen der Eltern im Jahr 2025?

Für gemeinsam lebende Eltern liegt der Freibetrag bei 2.540 Euro, für Alleinerziehende bei 1.690 Euro und für weitere nicht in der Ausbildung stehende Unterhaltsberechtigte bei 770 Euro monatlich.

Wie wird das Nettoeinkommen der Eltern für die BAföG-Berechnung ermittelt?

Die Ermittlung des monatlichen Nettoeinkommens erfolgt durch das Bruttoeinkommen, abzüglich Werbungskosten (Pauschale von 1.230 Euro pro Jahr) und Sozialversicherungsbeiträgen (22,3% des Bruttoeinkommens).

Was passiert, wenn das Einkommen der Eltern über den Freibeträgen liegt?

Einkommen, das über den Freibeträgen liegt, wird zu 50 % auf den BAföG-Bedarf angerechnet. Bei Unterhaltsberechtigten wird ebenfalls der Freibetrag berücksichtigt, was den Anrechnungsbetrag beeinflusst.

Welche zusätzlichen Einkünfte können auf den BAföG-Anspruch angerechnet werden?

Zusätzliche Einkünfte aus Pflichtpraktika oder Ausbildungsgehältern werden grundsätzlich voll angerechnet, Einkommen aus einem Minijob bis zu 556 Euro monatlich bleibt jedoch anrechnungsfrei.

Gilt BAföG auch für Minijobs?

Ja, Einkommen aus einem Minijob bleibt bis zur Grenze von 556 Euro monatlich anrechnungsfrei und hat keinen Einfluss auf die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Welche Regelungen gelten für die elternunabhängige Förderung?

Studierende können Anspruch auf elternunabhängige Förderung haben, z.B. wenn sie über drei Jahre erwerbstätig waren oder das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt werden kann. Diese Regelungen stehen in § 21 BAföG.

Wie wird das Einkommen bei mehreren Geschwistern angerechnet?

Das Nettoeinkommen der Eltern wird anteilig auf alle Geschwister verteilt, die eine BAföG-förderungsfähige Ausbildung absolvieren, sodass jede:r Auszubildende nur den entsprechenden Anteil angerechnet bekommt.
Tags: einkommen
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