Brüssel – Wer in Zukunft seinen gebrauchten Wagen veräußern möchte, muss sich auf neue Auflagen einstellen. Die Europäische Union arbeitet derzeit an einer umfassenden Richtlinie, die den Handel mit älteren Fahrzeugen spürbar verändern wird. Das Ziel ist klar: Mehr Umweltschutz, weniger illegaler Export von Schrottfahrzeugen und mehr Sicherheit auf den Straßen.
Geplant ist, dass vor jedem Verkauf eindeutig nachgewiesen werden muss, ob das Fahrzeug noch verkehrstauglich ist oder bereits als sogenanntes „Altfahrzeug“ gilt. Besonders im Online-Handel, wo viele Privatleute ihre Autos inserieren, soll diese Regelung greifen.
Wer also künftig ein Auto bei bekannten Plattformen anbieten möchte, muss ein aktuelles Dokument vorlegen können:
► Entweder ein gültiger TÜV-Bericht oder – falls dieser fehlt – ein kostenpflichtiges Gutachten eines anerkannten Sachverständigen. Ohne diesen Nachweis sind weder Verkauf noch Ummeldung oder Export erlaubt.
Was bedeutet das für Privatverkäufer und Händler?

Für private Anbieter könnte der Aufwand deutlich steigen. Wer bisher seinen alten Wagen ohne großen Papierkram weiterverkauft hat, muss nun eventuell zusätzliche Gebühren für ein Gutachten einplanen. Auch Autohändler, die sich auf den Export spezialisiert haben, werden ihre Prozesse anpassen müssen, da Fahrzeuge ohne gültige Bestätigung der Verkehrstüchtigkeit nicht mehr aus der EU ausgeführt werden dürfen.
Mögliche Folgen für den Markt
Experten erwarten, dass sich diese neue Regelung auf die Preise auswirken könnte. Fahrzeuge mit frischem TÜV-Bericht könnten künftig im Wert steigen, während Modelle ohne Nachweis schwerer zu verkaufen sind. Auf der anderen Seite wird vermutet, dass weniger „fahruntüchtige“ Wagen im Umlauf landen, was langfristig zu mehr Sicherheit auf den Straßen führen soll.
Bußgelder und Kontrollen
Wer gegen die geplanten Vorschriften verstößt, muss nach ersten Entwürfen mit empfindlichen Strafen rechnen. Nationale Behörden sollen mehr Kontrollmöglichkeiten bekommen, um Plattformen und Händler zu überprüfen. Das könnte bedeuten, dass Verkaufsanzeigen ohne gültige Dokumente künftig schneller gelöscht oder sogar mit Bußgeldern belegt werden.
Ein Schritt in Richtung nachhaltiger Mobilität
Die EU betont, dass die neue Verordnung nicht nur dem Verbraucherschutz dient, sondern auch einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten soll. Fahrzeuge, die nicht mehr fahrtüchtig sind, sollen konsequenter recycelt werden, anstatt in Länder mit weniger strengen Umweltstandards verschifft zu werden.







