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Kinderzuschlag beantragen

Kinderzuschlag beantragen: Leitfaden & Tipps

in Ratgeber
Lesedauer: 12 min.

Der Kinderzuschlag ist eine wichtige staatliche Leistung in Deutschland, die Familien mit geringem Einkommen unterstützt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Familien ausreichend finanzielle Hilfe erhalten, um ihren Bedarf zu decken, insbesondere wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht. Dieser Leitfaden bietet Ihnen wertvolle Informationen und Tipps, um den Kinderzuschlag effektiv zu beantragen und somit die Unterstützung für Familien optimal zu nutzen.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine bedeutende staatliche Leistung, die Familien mit geringem Einkommen in Deutschland unterstützen soll. Diese finanzielle Hilfe wurde ins Leben gerufen, um Eltern zu entlasten, die zwar genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, jedoch Schwierigkeiten haben, den gesamten Bedarf ihrer Familie zu decken. Im Rahmen dieser Unterstützung gilt es, sowohl die Definition Kinderzuschlag als auch den Zweck des Kinderzuschlags zu verstehen.

Definition und Zweck des Kinderzuschlags

Die Definition Kinderzuschlag umfasst eine finanzielle Unterstützung, die bis zu 297 Euro pro Kind beträgt, beginnend im Januar 2025. Ziel dieser Leistung ist es, die finanziellen Belastungen für Familien zu mindern und sicherzustellen, dass sie ihre existenziellen Bedürfnisse erfüllen können. Neben dem Kinderzuschlag erhalten die Begünstigten auch Zugang zu weiteren Bildungs- und Teilhabeleistungen, die die Kinderförderung unterstützen.

Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Der Anspruch auf Kinderzuschlag besteht für Familien, deren Kinder unter 25 Jahren alt, unverheiratet und im Haushalt leben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Eltern Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung beziehen müssen. Zudem müssen die Einkünfte bestimmte Grenzen nicht überschreiten: 900 Euro für Elternpaare und 600 Euro für Alleinerziehende. Es ist entscheidend, dass das gesamte Einkommen, gemessen einschließlich des Kinderzuschlags, nicht mehr als 100 Euro unter dem SGB II Anspruch liegt. Damit wird sichergestellt, dass dieser Zuschuss gezielt den Familien zukommt, die ihn am dringendsten benötigen.

Familienkonstellation Mindesteinkommensgrenze Alter der Kinder Bezug von Kindergeld
Elternpaare 900 Euro Unter 25 Jahren Notwendig
Alleinerziehende 600 Euro Unter 25 Jahren Notwendig

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

Um den Kinderzuschlag zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Kinderzuschlag richtet sich an Familien mit Kindern, die gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Dabei spielt auch die Altersgrenze der Kinder eine entscheidende Rolle.

Altersgrenze der Kinder

Die Altersgrenze Kinder für den Bezug des Kinderzuschlags liegt bei 25 Jahren. Die Kinder müssen im Haushalt der Eltern leben, unverheiratet sein und Kindergeld erhalten. Diese Regelung stellt sicher, dass finanzielle Unterstützung gezielt Familien zugutekommt, die echte Bedarfe haben.

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Einkommensgrenzen für Eltern

Für die Beantragung des Kinderzuschlags müssen die Eltern die festgelegten Einkommensgrenzen einhalten. Paare dürfen gemeinsam maximal 900 Euro brutto im Monat verdienen, während alleinerziehende Elternteile mindestens 600 Euro verdienen müssen. Wenn das Einkommen leicht unter dem Grenzwert liegt, kann ein erweiterter Zugang in Betracht gezogen werden. Es ist zu beachten, dass ein höheres Einkommen dazu führen kann, dass der Kinderzuschlag gekürzt wird.

Durch diese Vorgaben wird sichergestellt, dass Familien mit geringem Einkommen die notwendige Unterstützung erhalten. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Eine Alleinerziehende mit einem Nettolohn von 1.720 Euro erhält einen Kinderzuschlag von etwa 50 Euro. Bei einem Paar mit zwei Kindern, das einen Nettolohn von 3.650 Euro erzielt, liegt der Kinderzuschlag bei rund 100 Euro.

Einkommen und Vermögen nachweisen

Bei der Beantragung des Kinderzuschlags ist es entscheidend, das Einkommen nachzuweisen. Die relevanten Einkunftsarten, die in diese Berechnung einfließen, umfassen unterschiedlichste Quellen. Eltern sollten ihr Einkommen aus verschiedenen Tätigkeiten, einschließlich nichtselbständiger und selbständiger Arbeit, angeben. Darüber hinaus zählen Elterngeld, Renten sowie Einkünfte aus Vermietungen zu den anrechenbaren Einkünften.

Relevante Einkommensarten

Die wichtigsten Einkunftsarten, die für den Kinderzuschlag relevant sind, sind:

  • Einkommen aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit
  • Elterngeld
  • Renten aus der Sozialversicherung
  • Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen
  • Unterhaltszahlungen von Kindern

Alle diese Faktoren tragen zur Berechnung des Anspruchs auf den Kinderzuschlag bei.

Vermögensgrenzen und -nachweise

Das Vermögen der Familie darf bestimmte Freibeträge nicht überschreiten, um die Anspruchsberechtigung aufrechtzuerhalten. Abhängig von der Haushaltsgröße gelten folgende Grundfreibeträge:

  • 3.100 Euro pro Kind
  • 150 Euro pro Lebensjahr für Erwachsene

Vermögen Kinderzuschlag wird unter anderem aufgrund folgender Faktoren bewertet:

  • Unvermietetes und ungenutztes Wohngebäude
  • Unbenutzte Grundstücke und Immobilien
  • Wertpapiere (Aktien, Anleihen etc.)
  • Bausparguthaben
  • Bargeldreserven
  • Sparguthaben (Sparbuch, Festgeld, Tagesgeld, etc.)
  • Girokontoguthaben

Um die Antragstellung erfolgreich abzuschließen, müssen die Einkommensnachweise der letzten sechs Monate und relevante Vermögensdokumente vorgelegt werden. Darunter fallen Verdienstausweise, Bescheide über Elterngeld oder Rentenzahlungen sowie Nachweise der Unterkunftskosten.

Kinderzuschlag beantragen

Der Kinderzuschlag Antrag ist ein wichtiger Schritt für Familien, die finanzielle Unterstützung benötigen. Der Antrag kann auf zwei Arten gestellt werden: online oder schriftlich. Um den Antrag online zu stellen, nutzen Sie die Plattform kiz-digital.de mit einer BundID. Alternativ kann das Formular online ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und im örtlichen Familienbüro eingereicht werden.

Bei der Antragstellung ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen beizufügen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu sechs Monate ab dem Monat der Antragstellung. Solange die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht keine zeitliche Begrenzung für den Erhalt des Kinderzuschlags.

Der Kinderzuschlag gilt für Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt des Antragsstellers leben, unverheiratet sind und keine eingetragene Lebenspartnerschaft haben. Das monatliche Mindesteinkommen von Antragstellern beträgt 900 Euro für Paare und 600 Euro für alleinerziehende Eltern. Zudem darf das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, da der Zuschuss ansonsten auf null sinkt.

Ein weiterer Aspekt in der Kinderzuschlag beantragen Prozess ist, dass Antragsteller keine erheblichen Vermögenswerte besitzen dürfen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Waisenrente ebenfalls bei der Berechnung des Kinderzuschlags berücksichtigt wird, jedoch nur zu 45% des tatsächlichen Wertes.

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Verfahrensablauf für die Antragstellung

Die Antragstellung Kinderzuschlag erfolgt in mehreren Schritten, die sowohl online als auch schriftlich durchgeführt werden können. Um den Verfahrensablauf zu verstehen, ist es wichtig, die erforderlichen Formulare und Dokumente bereit zu haben.

Formulare und Dokumente für den Antrag

Für die Antragstellung sind bestimmte Formulare notwendig. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören:

  • Nachweise über das Einkommen der letzten sechs Monate
  • Vermögensnachweis
  • Nachweis der Wohnkosten

Ein wesentlicher Aspekt ist, dass das Einkommen auf Basis der letzten sechs Monate vor der Antragstellung berechnet wird. Vermögen wird nur dann als relevant erachtet, wenn es bestimmte Schwellenwerte überschreitet.

Online vs. schriftliche Antragstellung

Die Antragstellung kann direkt online über den KiZ-Lotse auf der Website der Familienkasse erfolgen. Für die Online-Antragstellung wird eine elektronische Identität benötigt, wie beispielsweise ein neuer Personalausweis mit Online-Funktion. Der Vorteil der Online-Antragstellung liegt darin, dass die eingereichten Formulare und Dokumente direkt an die Familienkasse gesendet werden, wodurch eine physische Einreichung entfällt.

Alternativ kann der Antrag schriftlich eingereicht werden. In diesem Fall müssen die Formulare ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die zuständige Familienkasse gesendet werden. Bei beiden Verfahren ergeben sich ähnliche Anforderungen bezüglich der notwendigen Nachweise.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag

Für den Antrag auf Kinderzuschlag müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Diese dienen dazu, die finanziellen Verhältnisse der Familie darzulegen. Dazu zählen Nachweise über das Einkommen, die Wohnkosten sowie die Vermögenssituation. Diese Elemente sind wichtig, um die Anspruchsberechtigung zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Kriterien erfüllt sind.

Nachweise zum Einkommen

Um die Ansprüche zu belegen, sind Einkommensnachweise der letzten 6 Monate erforderlich. Diese Nachweise können Folgendes umfassen:

  • Verdienst aus selbstständiger oder versicherungspflichtiger Beschäftigung
  • Kurzarbeitergeld
  • Arbeitslosengeld
  • Elterngeld
  • BAföG und vergleichbare Leistungen

Die Bereitstellung dieser Unterlagen Kinderzuschlag ist entscheidend. Bei Fehlen von Dokumenten wird der Antragsteller während des Prozesses darauf hingewiesen.

Wohneigentum und Wohnkosten

Für die Antragstellung sind auch Nachweise über die Wohnkosten nötig. Hierzu gehören:

  • Mietverträge
  • Nachweise über Nebenkosten
  • Belege über Hypotheken oder andere Wohnkosten

Diese Unterlagen sollen eine transparente Sicht auf die finanziellen Verpflichtungen der Familie bereitstellen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen korrekt und vollständig einzureichen, um Verzögerungen im Bearbeitungsprozess zu vermeiden.

Unterlagen Kinderzuschlag

Unterlagen Details
Einkommensnachweise Letzte 6 Monate, inkl. selbstständiger und angestellter Tätigkeit
Vermögenserklärung Erforderlich bei erheblichem Vermögen ab festgelegten Beträgen
Wohnkosten Mietverträge, Nachweise über Nebenkosten und Hypotheken

Fristen und Dauer der Bearbeitung

Bei der Antragstellung auf den Kinderzuschlag gibt es keine festen Fristen Kinderzuschlag, jedoch ist es ratsam, den Antrag zeitnah einzureichen. Eine zügige Antragstellung kann die Bearbeitungsdauer erheblich verkürzen. Normalerweise erfolgt die Bearbeitung innerhalb eines Monats nach Erhalt des vollständigen Antrags, was bedeutet, dass Sie möglicherweise bereits innerhalb von 1 bis 4 Wochen mit einer Rückmeldung rechnen können.

Bei Fragen zum Stand Ihrer Anfrage können Sie sich nach 6 Wochen telefonisch bei der zuständigen Familienkasse erkundigen, falls Sie noch keine Rückmeldung erhalten haben. Die Höhe Ihrer Kindergeldzahlungen bleibt unverändert, selbst wenn die Bearbeitung länger dauert.

Die Antragsfristen für die rückwirkende Zahlung des Kindergeldes betragen bis zu 6 Monate. Denken Sie daran, dass die Widerspruchsfrist einen Monat nach der Benachrichtigung beträgt. Sollte der letzte Tag dieser Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Höhe des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag stellt eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen dar. Die Höhe Kinderzuschlag beträgt maximal 297 Euro pro Kind und Monat, einschliesslich eines Sofortzuschlags von 25 Euro. Diese Unterstützung hilft, die betrieblichen Kosten für die Kinder zu decken und damit die finanzielle Situation der Familie zu stabilisieren.

Maximalbetrag und Sofortzuschlag

Ab Januar 2025 wurde der Maximalbetrag für den Kinderzuschlag auf 297 Euro angehoben. Der Sofortzuschlag, der als vorübergehende Maßnahme gedacht war, ist bereits in diesem Betrag enthalten. Wichtig sind die Voraussetzungen für den Anspruch, wie die Mindest- und Höchsteinkommensgrenzen, die variieren: Einelternteile benötigen ein Mindesteinkommen von 600 Euro, Paare 900 Euro. Zudem werden Kinder bis 25 Jahre, die im Haushalt leben, berücksichtigt.

Einfluss auf die Familienfinanzen

Die Berechnung des Kinderzuschlags berücksichtigt das Einkommen und die Ausgaben der Familien. Eine Überschreitung des Einkommens über die festgelegten Bedürfnisse führt zu einer Reduktion des Zuschlags. Einkommen aus verschiedenen Quellen, einschließlich Elterngeld, Sozialleistungen, Mieteinnahmen sowie Einkommensarten von Kindern fließen in die Berechnung ein. Der Kinderzuschlag unterstützt somit gezielt die finanzielle Absicherung und Entlastung von Familien mit Kindern.

Faktor Betrag
Maximalbetrag pro Kind 297 €
Sofortzuschlag 25 €
Mindestbetrag für Alleinerziehende 600 €
Mindestbetrag für Paare 900 €

Was geschieht nach der Antragstellung?

Nach der Antragstellung erhalten Familien innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens einen Bescheid über den Kinderzuschlag. Dieser Bescheid erläutert die Bewilligung des Zuschlags, einschließlich der Höhe des Betrags und der Gültigkeitsdauer. In der Regel wird der Kinderzuschlag für einen Zeitraum von sechs Monaten bewilligt, sodass Familien eine gewisse Planungssicherheit haben.

Bescheid über den Kinderzuschlag

Die Entscheidung der Familienkasse wird schriftlich in Form eines Bescheids übermittelt. Darin sind wichtige Informationen enthalten, wie die genaue Höhe des Kinderzuschlags und die Fristen für die nächsten Schritte. Um die korrekten Beträge zu erhalten, ist es entscheidend, dass die Angaben in der Antragstellung präzise sind. Sollte es Widerstand gegen den Bescheid geben, haben Familien das Recht, innerhalb von einem Monat nach Erhalt Widerspruch einzulegen. Dies könnte auf den Antragstellung Konsequenzen haben, insbesondere wenn sich die finanzielle Situation ändert.

Änderungen während der Bewilligungsdauer mitteilen

Während der Dauer der Bewilligung müssen eventuelle Änderungen in der finanziellen Situation umgehend der Familienkasse mitgeteilt werden. Solche Veränderungen können die Höhe des Kinderzuschlags beeinflussen, da Einnahmen über bestimmten Grenzen zu einer Reduzierung des Zuschlags führen können. Änderungen melden ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Bescheid Kinderzuschlag korrekt aktualisiert wird und die Familie nicht benachteiligt wird. Es ist ratsam, alle neuen Informationen oder Dokumente umgehend einzureichen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.

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Zusätzliche Leistungen für berechtigte Familien

Familien, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können von zahlreichen zusätzlichen Leistungen profitieren, die die finanzielle Belastung erheblich reduzieren. Diese Angebote decken verschiedene Bereiche ab, einschließlich Bildungsleistungen und Erleichterungen bei KiTa-Gebühren. Ein umfassendes Verständnis dieser zusätzlichen Leistungen kann entscheidend für die Planung der Familienfinanzen sein.

Bildungs- und Teilhabeleistungen

Zu den Bildungsleistungen gehören umfassende Förderungen, die Familien dabei helfen, die Kosten für die schulische Ausbildung und andere notwendige Ausgaben zu decken. Eltern können unter anderem folgende Vorteile in Anspruch nehmen:

  • Komplettübernahme der Kosten für Kitaausflüge und Schulfahrten
  • Persönlicher Schulbedarf von 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr
  • Vollständige Kostenübernahme für die Beförderung zum Unterricht, auch bei privater Nutzung der Fahrkarten
  • Verfügbarkeit von Lernförderung, auch bei nicht unmittelbarer Versetzungsgefahr
  • Übernahme der Kosten für gemeinsames Mittagessen in Schulen und Kitas, inklusive der Aufhebung des Eigenanteils von 1 Euro pro Mahlzeit
  • Monatliche Zuwendungen von 15 Euro für kulturelle und soziale Aktivitäten wie Musikunterricht, Sportvereine und Museumsbesuche

Entlastungen bei den KiTa-Gebühren

Die KiTa-Gebühren stellen für viele Familien eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Durch verschiedene Programme können Eltern Ermäßigungen oder sogar vollständige Befreiungen von diesen Gebühren beantragen. Diese Entlastungen verhindern, dass finanzielle Sorgen die frühkindliche Bildung der Kinder einschränken.

Empfänger/innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag sind verpflichtet, einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu stellen. Der Antrag kann sowohl online als auch schriftlich eingereicht werden. Besonders beachtenswert ist der berlinpass-BuT, der als Nachweis für die Inanspruchnahme dieser Angebote dient und unkompliziert verwendet werden kann.

Rechtsgrundlage des Kinderzuschlags

Die Rechtsgrundlage Kinderzuschlag findet sich im Bundeskindergeldgesetz, das die Voraussetzungen für den Anspruch und die Berechnung des Zuschlags definiert. Die Regelungen sind Teil des sozialen Sicherungssystems und stehen im Einklang mit dem Sozialgesetzbuch. Die gesetzliche Grundlage sichert die finanzielle Unterstützung für Familien, die Kindergeld oder ähnliche Leistungen beziehen.

Zusätzlich ist der Kinderzuschlag durch die familienpolitischen Vorgaben des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland unterstützt, die das Recht auf familiäre Unterstützung festschreiben. Personen, die für ihre Kinder nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Einkommensteuergesetz anspruchsberechtigt sind, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen.

Aktuell beträgt der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags 250 Euro pro Kind. Dieser Betrag wird regelmäßig angepasst und trägt dazu bei, das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum für Kinder zu decken. Auch die Bestimmungen, die eine Minderung des Zuschlags bei eigenem Einkommen oder Vermögen der Kinder festlegen, gehören zu den wichtigen Aspekten dieser Rechtsgrundlage.

Fazit

Der Kinderzuschlag stellt eine bedeutende Unterstützung für Familien dar, die mit finanziellen Herausforderungen kämpfen. In Anbetracht der steigenden Lebenshaltungskosten und der damit verbundenen finanziellen Belastungen ist es wichtig, dass berechtigte Familien sich über ihre Ansprüche informieren und diese auch geltend machen. Das Fazit Kinderzuschlag hebt hervor, wie wichtig es ist, den Prozess der Beantragung so umfassend und unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Mit einem maximalen Betrag von 292 Euro pro Monat und Kind können Familien einen wertvollen Beitrag zu den Kosten für die Kinderbetreuung und weitere Ausgaben leisten. Der Kinderzuschlag hilft zudem, die finanzielle Unabhängigkeit von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld zu sichern und ermöglicht den Zugang zu weiteren Vorteilen wie dem Bildungspaket und der Befreiung von KiTa-Gebühren. Diese zusätzlichen Leistungen sind entscheidend, um Familien die Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten zu erleichtern.

Die Antragstellung ist einfach und kann sowohl online als auch bei der örtlichen Familienkasse erfolgen. Familien wird empfohlen, die Möglichkeit des KiZ-Lotsen zu nutzen, um ihre Anspruchsbedingungen im Voraus zu klären. Durch diese Maßnahmen wird die Beanspruchung des Kinderzuschlags zu einem wichtigen Schritt in Richtung finanzieller Stabilität und besserer Lebensqualität für alle betroffenen Familien.

FAQ

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Familien mit geringem Einkommen unterstützen soll. Er richtet sich an Eltern, die genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, jedoch Schwierigkeiten haben, den gesamten Bedarf ihrer Familie zu decken.

Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Anspruch auf den Kinderzuschlag haben Familien, deren Kinder unter 25 Jahre alt, unverheiratet und im Haushalt leben. Außerdem müssen die Eltern Kindergeld beziehen und die Einkommensgrenzen beachten.

Was sind die Einkommensgrenzen für den Kinderzuschlag?

Paare dürfen gemeinsam nicht mehr als EUR 900,00 brutto im Monat verdienen, während Alleinerziehende mindestens EUR 600,00 verdienen müssen. Diese Grenzen können variieren, abhängig von der Kinderanzahl und den Wohnkosten.

Welche Nachweise sind für die Beantragung notwendig?

Für die Beantragung müssen Nachweise über das Einkommen, das Vermögen sowie Wohnkosten eingereicht werden. Dazu gehören Gehaltsabrechnungen, Mietverträge und Kontoauszüge.

Wie kann ich den Kinderzuschlag beantragen?

Der Antrag kann sowohl online über die Website der Familienkasse als auch schriftlich gestellt werden. Bei der Online-Antragstellung können die erforderlichen Dokumente direkt hochgeladen werden.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag kann maximal EUR 250,00 pro Monat und Kind betragen, einschließlich eines Sofortzuschlags von EUR 20,00.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Familienkasse und kann mehrere Wochen betragen. Eine vollständige Antragsstellung kann die Bearbeitungszeit verkürzen.

Was geschieht nach der Antragstellung?

Nach der Antragstellung erhalten Familien einen Bescheid über den Kinderzuschlag, der Informationen zur Höhe des Zuschlags und zur Bewilligungsdauer enthält.

Welche weiteren Leistungen stehen Familien zu?

Familien, die Kinderzuschlag erhalten, können oft auch Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen, wie kostenlose Mittagessen oder Ermäßigungen bei KiTa-Gebühren.

Wo finde ich die rechtliche Grundlage für den Kinderzuschlag?

Die rechtliche Grundlage für den Kinderzuschlag ist im Bundeskindergeldgesetz (§ 6a) verankert, welches die Ansprüche und Voraussetzungen definiert.
Tags: beantragen
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