In Deutschland ist die Balkonnutzung oft ein Zankapfel zwischen Nachbarn und die Frage, ob ein Rauchverbot nach 22 Uhr gilt, kann zu heißen Debatten führen. Wussten Sie, dass gemäß den Grundsätzen des Nachbarschaftsrechts, festgelegt durch den Bundesgerichtshof, Raucherinnen und Raucher zwar Freiheiten genießen, diese jedoch mit Rücksicht auf die Umgebung eingeschränkt werden können? So urteilte der BGH im Jahr 2015 entscheidend, dass man im Freien zwar rauchen darf, dies jedoch nicht zu jeder Tageszeit. Insbesondere nach 22 Uhr kann ein Rauchverbot nach 22 Uhr zur Wahrung des Mietrechts und aus Respekt vor dem Raucherrecht anderer gelten.
Die Aufrechterhaltung des häuslichen Friedens und das Vermeiden von Belästigung durch Rauchen sind essenziell, um Konflikte in Mehrfamilienhäusern zu verhindern. Das zeigt auch das Urteil des BGH (V ZR 110/14), in dem einer Berlinerin untersagt wurde, zwischen 20 Uhr und 6 Uhr auf ihrem Balkon zu rauchen. Mietrecht und Nachbarschaftsrecht finden hier in einer komplexen Balance zusammen, die sowohl das Raucherrecht als auch das Recht auf ungestörte Wohnnutzung berücksichtigt.
Grundlagen des Rauchens auf dem Balkon in Deutschland
In Deutschland wird die Möglichkeit, auf dem eigenen Balkon zu rauchen, oft durch die grundlegenden Mieterrechte in Verbindung mit individuellen Mietverträgen geregelt. Dieses Recht ist besonders relevant, da es sowohl die Rauchergewohnheiten als auch den Mieterschutz beeinflusst und oft zu Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern führt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Rechtslage zum Rauchen im eigenen Wohnbereich, inklusive des Balkons, fällt unter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Hierbei spielen individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag eine entscheidende Rolle. Gesetzlich ist es nicht erlaubt, ein pauschales Rauchverbot in den Mietverträgen zu verankern. Stattdessen muss jede Einschränkung individuell vereinbart werden, um rechtlich Bestand zu haben.
Urteile des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinen Urteilen klargestellt, dass Vermieter das Rauchen auf dem Balkon nicht generell untersagen können. Laut BGH-Urteil V ZR 110/14 muss, falls eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, eine Rücksichtnahme in Form von individuell geregelten Rauchzeiten vereinbart werden. Dies unterstreicht die Notwendigkeit von klaren Absprachen und die Möglichkeit, auch als Raucher seine Gewohnheiten fortzuführen, solange sie andere nicht übermäßig beeinträchtigen.
Die Bedeutung des Mietvertrags
In einem Mietvertrag können spezifische Klauseln das Rauchen einschränken, wobei diese gesondert vereinbart werden müssen. Fehlt eine solche Klausel, kann dies nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden. Es ist also essentiell, beim Abschluss eines Mietvertrages auf die enthaltenen Bestimmungen zur Rauchergewohnheiten und zu Rauchverbotsklauseln zu achten, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Rechte der Raucher und Nichtraucher
In Deutschland sind die Rauchrechte sowie die Nichtraucherbelange durch eine Vielzahl von Gesetzen und Gerichtsurteilen geregelt. Diese dienen dem Schutz einer rauchfreien Umgebung und gleichen gleichzeitig die Rechte der Raucher aus. Ein markantes Beispiel hierfür ist das Urteil des Bundesgerichtshofes, das bestimmte Rauchzeiten für Raucher vorsieht, um die Belange der Nichtraucher zu wahren.
Zentrales Anliegen der rechtlichen Regelungen ist die Verringerung der Tabakrauchexposition in öffentlichen und gemeinschaftlich genutzten Räumen. Dies spiegelt sich in bundeslandabhängigen Gesetzgebungen wider. So besteht beispielsweise in Bayern, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten und Kneipen, während in Bundesländern wie Niedersachsen und Berlin Rauchen unter besonderen Umständen wie in kleineren, speziell gekennzeichneten Kneipen erlaubt ist.
Die Rechtsprechung hat auch mehrfach betont, dass bei erheblicher Belästigung durch Rauch Nichtraucher das Recht auf eine Mietminderung haben. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der Nichtraucherbelange und der Schaffung einer rauchfreien Umgebung, in der sich alle Bewohner wohl fühlen können. Zudem schützen Regelungen rund um Außenwerbung den öffentlichen Raum vor dem Einfluss der Tabakindustrie, was ebenfalls zur Förderung einer gesünderen Umgebung beiträgt.
Die Balance zwischen Rauchrechten und Nichtraucherbelangen erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Rücksichtnahme und Verständnis für die Bedürfnisse der jeweils anderen. Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt kann ein harmonisches Zusammenwohnen sichergestellt werden.
Bedeutung der Uhrzeit beim Balkonrauchen
In Deutschland beginnt die allgemeine Nachtruhe ab 22 Uhr, die bis 6 Uhr andauert und sich auf diverse Aktivitäten auswirkt, darunter das Rauchen auf dem Balkon. In dieser Zeit ist besonders auf Belästigungsschutz zu achten, damit die Ruhe der Nachbarschaft gewahrt bleibt. Dies beinhaltet die Einhaltung bestimmter Uhrzeitbeschränkungen, um anderen Bewohnern keine übermäßige Belästigung zuzumuten.
Die Relevanz des Rauchverhaltens während der Nachtruhe wird durch verschiedene Gerichtsurteile unterstrichen. So variieren die genauen Uhrzeiten für zulässige Störungen durch Balkonnutzung, inklusive des Rauchens, je nach regionaler Verordnung und Gerichtsentscheidung. Einige Urteile schränken die Zeiten für das Rauchen auf dem Balkon signifikant ein, um den Konflikt zwischen Rauchern und Nichtrauchern zu minimieren.
Gericht | Urteil zum Rauchverhalten | Zulässige Zeiten |
---|---|---|
Oberlandesgericht Oldenburg | Grillen (als Vergleichsaktivität zum Rauchen) ist bis 24 Uhr gestattet. | viermal jährlich bis 24 Uhr |
Landgericht Dortmund | Einschränkung des Rauchens auf der Terrasse in bestimmten Zeiten | 0-3 Uhr, 6–9 Uhr, 12-15 Uhr, 18-21 Uhr |
Bundesgerichtshof | Keine generalisierten rauchfreien Zeiten, aber Notwendigkeit der Einzelfallentscheidung | Varriiert je nach Einzelfall |
Die gerichtlichen Entscheidungen zeigen, dass sowohl Rauchverhalten als auch Nachtruhe bei der Wohnnutzung in Mehrparteienhäusern kritisch bewertet und reguliert werden. Die Festlegung spezifischer Zeiten hilft, sowohl die Rechte der Raucher zu wahren als auch den Belästigungsschutz für Nachbarn zu garantieren.
Rauchen auf dem Balkon nach 22 Uhr
In Deutschland wird das friedliche Zusammenleben in Wohngebieten durch verschiedene Gesetze und Regelungen, darunter das Nachtruhegesetz, unterstützt. Dieses legt unter anderem fest, dass der Lärmpegel in den Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens niedrig zu halten ist, um die Ruhe der Anwohner nicht zu stören.
Insbesondere bei der Ruhestörung durch Rauchen nach diesen Uhrzeiten können die Konsequenzen für die verursachenden Parteien erheblich sein. So ist das Rauchen auf dem Balkon nach den regulierten Ruhephasen oft ein großer Streitpunkt in Wohnkomplexen. Die Rauchzeitenbegrenzung soll hierbei einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Raucher und den Nichtrauchern schaffen.
Rechtliche Regelung | Beschreibung | Sanktionen |
---|---|---|
Nachtruhegesetz | Verbietet störenden Lärm von 22 Uhr bis 6 Uhr | Ordnungswidrigkeiten können geahndet werden |
Rauchzeitenbegrenzung | Erlaubt Rauchen auf Balkonen nur zu bestimmten Zeiten | Zuwiderhandlung kann zu Beschwerden und rechtlichen Schritten führen |
Mietrecht | Rauchen ist Teil der vertragsgemäßen Nutzung einer Mietsache | Starker Rauchbelästigung kann Mietminderung rechtfertigen |
Durch die Einhaltung dieser gesetzlichen Einschränkungen können Konflikte vermieden und ein harmonischeres Miteinander in Mehrparteienhäusern gefördert werden. Doch bei einer Nichteinhaltung dieser Regeln stehen dem betroffenen Mieter verschiedene Handlungsoptionen offen, wie z.B. die Kontaktaufnahme zum Vermieter oder rechtliche Schritte gegen die Ruhestörung durch Rauchen.
Einfluss des Rauchens auf die Nachbarschaft
Diese Betrachtung beschäftigt sich mit den Einflüssen, die das Rauchen auf dem Balkon auf die Lebensqualität und das Wohlbefinden der Nachbarschaft haben kann. Nicht nur Rauchbelastung und unangenehme Gerüche spielen hierbei eine Rolle, sondern auch gesundheitliche Aspekte, die besonders in dicht bebauten Wohngebieten ernsthafte Konflikte auslösen können.
Der Einfluss des Zigarettenrauchs ist nicht zu unterschätzen, denn neben direkten Beeinträchtigungen wie unangenehmen Gerüchen können auch langfristige Gesundheitsschädigungen bei den Nachbarn nicht ausgeschlossen werden. Gerade in Wohnanlagen, wo Balkone und Fenster nah beieinander liegen, kann die Rauchbelastung zu einer erheblichen Minderung der Lebensqualität führen.
Beeinträchtigung des Wohlbefindens: Eine durch Zigarettenrauch verursachte Rauchbelastung kann sich negativ auf das tägliche Leben der Nachbarn auswirken. Dies betrifft nicht nur Nichtraucher, sondern auch allergische Personen oder Kleinkinder. Besonders in den Sommermonaten, wenn Fenster häufig geöffnet sind, kann der Rauch aus einer benachbarten Wohnung als störend und die Lebensqualität mindernd empfunden werden.
Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeitexposition gegenüber Tabakrauch kann zu ernsthaften Gesundheitsproblemen führen, einschließlich erhöhtem Risiko für Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Probleme. Die wissenschaftliche Forschung unterstreicht, dass auch Passivrauchen ein nicht zu unterschätzendes Risiko für die Gesundheit darstellt.
Gruppe | Sehr zufrieden (%) | Zufrieden (%) | Unzufrieden (%) |
---|---|---|---|
Nie-Raucher (im Wohnbereich) | 55 | 29 | 16 |
Raucher (zu Hause) | 66 | 34 | 0 |
Ex-Raucher | 45 | 37 | 18 |
Die gezeigte Tabelle verdeutlicht die unterschiedliche Zufriedenheitsrate in Bezug auf die Rauchfreie Umgebung zwischen verschiedenen Gruppen. Während die meisten Nie-Raucher und Ex-Raucher im Wohnbereich eine hohe Zufriedenheit zeigen, fühlen sich Raucher zu Hause wohler. Dies unterstreicht die Bedeutung des Schutzes vor Rauchbelastung und unangenehmen Gerüchen in Wohnanlagen, um die Lebensqualität aller Bewohner zu gewährleisten.
Rauchfreie Zeiten als mögliche Lösung
Das Einhalten von rauchfreien Intervallen auf Balkonen und in Wohnanlagen könnte eine effektive Methode sein, um Konflikte zwischen Rauchern und Nichtrauchern zu entschärfen. Insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten ist die Rücksichtnahme auf das Raucherverhalten essenziell, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten. Die Einführung fixierter Zeiten, in denen das Rauchen untersagt ist, kann dabei helfen, die Bedürfnisse aller Parteien angemessen zu berücksichtigen.
Um eine solche Regelung exemplarisch umzusetzen, könnte beispielsweise eine Vereinbarung getroffen werden, die das Rauchen auf Balkonen während der späten Abendstunden und den frühen Morgenstunden untersagt. So könnten Zeiträume wie von 23 Uhr bis 7 Uhr und zusätzlich von 11 Uhr bis 13 Uhr als rauchfrei festgelegt werden. Diese Regelung basiert auf einem Urteil des Amtsgerichts München und zielt darauf ab, die Rauchexposition für Nichtraucher zu minimieren und gleichzeitig Rauchern ausreichend Gelegenheit zu geben, ihrem Bedürfnis nachzukommen.
Die Reaktionen auf solche Regelungen und deren Akzeptanz sind überwiegend positiv. Viele Bewohner empfinden eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität durch die festgelegten Raucherzeiten. Die Einhaltung der Rauchverbotszeiten wird oftmals durch eine verantwortungsbewusste Gemeinschaft unterstützt, die Wert auf das Wohl aller legt. Dabei spielt auch die Mediation eine wichtige Rolle, um bei Auseinandersetzungen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die resultierende Rücksichtnahme führt nicht nur zu einem friedlicheren Miteinander, sondern stärkt auch das nachbarschaftliche Verhältnis.
Diese beispielhafte Implementierung zeigt, wie durch klare Absprachen und ein gemeinsames Verständnis für die Bedürfnisse der anderen Bewohner ein konstruktiver Weg zur Lösung von Konflikten gefunden werden kann. Letztlich profitieren davon alle Parteien, da ein respektvoller Umgang und die Wahrung rauchfreier Intervalle zum allgemeinen Wohlgefühl beitragen.
Mietrecht und Rauchen – Was ist erlaubt?
Die Regelungen und Einschränkungen rund um das Rauchen in Miet- und Eigentumswohnungen können oft zu Verwirrung und Konflikten führen. Insbesondere bei einer Mietwohnung hängt Vieles von den spezifischen Vereinbarungen im Mietvertrag ab. Eigentümer einer Eigentumswohnung genießen in der Regel mehr Freiheiten, solange ihr Rauchverhalten die Nachbarn nicht übermäßig stört.
Differenzierung zwischen Miete und Eigentum
In einer Eigentumswohnung sind die Möglichkeiten zum Rauchen oft weniger stark reglementiert. Hier entscheidet vorrangig die Eigentümergemeinschaft, welche Rauchregelungen gelten. Demgegenüber sind Mieter in einer Mietwohnung stärker an die Vorgaben im Mietvertrag gebunden. Eine klare Unterscheidung in diesem Bereich zu treffen, ist essenziell, da die Rechtsprechung je nach Status differenziert. Mieter haben sich oft an striktere Regelungen zu halten, insbesondere wenn der Vermieter Rauchverbote im Mietvertrag verankert hat.
Spezifische Regelungen im Mietvertrag
Der Mietvertrag kann entscheidend dafür sein, welche Rauchregelungen in der Wohnung gelten. Beispielsweise kann der Vermieter explizit festschreiben, dass das Rauchen auf dem Balkon oder in bestimmten Gemeinschaftsbereichen nicht gestattet ist. Fehlen jedoch spezifische Klauseln, gilt in der Regel das Recht auf freie Nutzung der gemieteten Flächen – solange diese Nutzung nicht zu einer übermäßigen Belästigung anderer Bewohner führt. Konflikte entstehen oft durch gegensätzliche Auffassungen darüber, was eine „übermäßige Belästigung“ konkret bedeutet.
Die Rechtsprechung in Deutschland erkennt grundsätzlich kein allgemeines Rauchverbot in Wohnungen an, solange dies als normale Nutzung des Mietobjekts betrachtet wird. Allerdings haben Gerichtsurteile gezeigt, dass bei erheblicher Beeinträchtigung durch Rauchgeruch, insbesondere zu ungünstigen Zeiten, Einschränkungen auferlegt werden können. So kann das Rauchen auf dem Balkon zeitlich begrenzt oder auf bestimmte Zeiten beschränkt werden, um die Nachbarn nicht zu stören.
Umgang mit Beschwerden wegen Rauchbelästigung
In Konflikten rund um das Thema Rauchbelästigung bildet der nachbarschaftliche Dialog oft die erste und wichtigste Schritte zur Konfliktlösung. Ein friedvolles Gespräch kann helfen, gegenseitiges Verständnis zu fördern und gemeinsam akzeptable Lösungen zu finden, wie etwa bestimmte rauchfreie Zeiten oder die Verlagerung des Rauchens auf weniger störende Zeiten oder Orte.
Kommunikation zwischen den Parteien
Die Mediation, geleitet durch einen neutralen Vermittler, kann ebenfalls eine wirksame Methode sein, um eine friedliche Einigung zu erreichen. Dies vermeidet oft die Notwendigkeit rechtlicher Schritte, die sowohl zeitlich als auch finanziell belastend sein können. Hierbei wird besonderer Wert auf den Aufbau eines Dialogs gelegt, der die Bedürfnisse und Grenzen aller Betroffenen respektiert.
Rechtliche Schritte bei Konflikten
Wenn der nachbarschaftliche Dialog oder die Mediation zu keiner Lösung führen, können die Betroffenen rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Dazu zählen Unterlassungsansprüche oder die Mietminderung. Ein Gericht kann beispielsweise entscheiden, dass die Miete um 10% gemindert wird, wenn durch nachgewiesene Rauchbelästigung das Wohnen erheblich beeinträchtigt wird. Solche Fälle zeigen die Bedeutung einer genauen Dokumentation und möglicherweise die Einschaltung eines Anwalts, um die eigenen Rechte effektiv zu vertreten.
Auf der rechtlichen Ebene zeigen Urteile des Amtsgerichts Berlin und des Landgerichts Hamburg, dass gerichtliche Auseinandersetzungen zwar eine Lösung bieten können, jedoch oft als letztes Mittel angesehen werden sollten. Die Kosten für solche Verfahren, einschließlich vorgerichtlicher Anwaltskosten, können hoch sein und sollten im Rahmen von Mediationsversuchen möglichst vermieden werden.
Mietminderung aufgrund von Rauchbelästigung
In Deutschland ist das Minderungsrecht ein entscheidender Aspekt des Mietrechts, der Mieter in die Lage versetzt, bei Vorliegen eines Mietmangels die Miete zu reduzieren. Rauchbelästigung zählt oft zu diesen anerkennbaren Mängeln, vorausgesetzt, die Begründung der Minderung und die Schwere des Mangels werden deutlich nachgewiesen. Die folgende Diskussion und die exemplarischen Urteile verdeutlichen die Rechtslage.
Voraussetzungen für die Minderung
Ein wesentliches Element für die Mietminderung bei Rauchbelästigung ist der Nachweis, dass der Rauch als schwerwiegend genug betrachtet wird, um die Wohnqualität substantiell zu mindern. Hierbei sind sowohl die Frequenz der Rauchexposition als auch die Intensität des Rauches relevant. Eine dokumentierte Beeinträchtigung durch unangenehme Gerüche oder gesundheitliche Beeinträchtigungen kann die Basis für eine Mietminderung stärken.
Rechtsprechung und Beispiele
Diverse Gerichtsurteile illustrieren, wie das Minderungsrecht bei Rauchbelästigung zur Anwendung kommt. Beispielsweise erlaubte das Landgericht Hamburg eine Mietminderung von 5%, weil ständiger Zigarettenrauch in eine Wohnung drang (Az. 311 S 92/10). Der Bundesgerichtshof wiederum hat klargestellt, dass Nicht-Raucher grundsätzlich ein Recht darauf haben, eine Unterlassung der Rauchbelästigung einzufordern, sofern diese erheblich ist (Az. VIII ZR 37/07).
Ein illustratives Urteil ist auch das des Landgerichts Dortmund, das einem rauchenden Paar spezifische Rauchzeiten auferlegte, um die Nachbarschaft nicht zu stören, mit einer Androhung von Strafen bei Zuwiderhandlung (Az. 1 S 451/15). Solche Entscheidungen zeigen, dass Gerichte zunehmend strengere Maßnahmen zur Wahrung der Rechte von Nichtrauchern in Wohnanlagen durchsetzen.
Gericht | Urteil | Mietminderung | Az. |
---|---|---|---|
Landgericht Hamburg | Zigarettenrauch von oben | 5% | 311 S 92/10 |
Bundesgerichtshof | Erlaubnis zur Klage gegen Raucher | – | VIII ZR 37/07 |
Landgericht Dortmund | Spezifische Rauchzeiten auferlegt | Strafe bis €250,000 | 1 S 451/15 |
Diese Beispiele verdeutlichen, dass das Minderungsrecht bei einem Mietmangel durch Rauch immer eine individuelle Bewertung des Einzelfalles erfordert und präzise juristische Begründung der Minderung notwendig ist, um erfolgreich zu sein.
Präventive Maßnahmen gegen Rauchbelästigung
Zur Vermeidung von Belästigung und zur Schaffung harmonischer Nachbarschaftsverhältnisse ist es wichtig, verantwortungsbewusstes Rauchen ernst zu nehmen. Hierzu können einige vorbeugende Maßnahmen betrachtet werden, die sowohl die Interessen der Raucher als auch der Nichtraucher berücksichtigen.
Tipps für Raucher
- Vermeiden Sie das Rauchen zu Hauptverkehrszeiten auf dem Balkon, insbesondere während der Ruhezeiten, die typischerweise ab 22 Uhr gelten.
- Nutzen Sie Rauchmelder, um sicherzustellen, dass der Rauch nicht in die angrenzenden Wohnungen zieht.
- Erwägen Sie, den Standort des Rauchens zu verändern, wenn die räumlichen Gegebenheiten es zulassen, um die Rauchausbreitung zu minimieren.
Alternativen zum Rauchen auf dem Balkon
- E-Zigaretten stellen eine Alternative dar, die weniger Rauch erzeugt und daher potenziell weniger belästigend für die Nachbarschaft sein kann.
- Der Einsatz von elektrobetriebenen Geräten wie Elektrogrills anstelle von traditionellen Methoden kann ebenfalls helfen, die Rauchproduktion zu reduzieren.
- Räumliche Absprachen mit den Nachbarn bezüglich fester Zeiten und Orte für das Rauchen können zu Kompromisslösungen führen, die von allen Beteiligten akzeptiert werden.
Das Bewusstsein und die aktive Beteiligung aller Beteiligten sind unerlässlich, um eine angenehme Wohnumgebung zu schaffen und dabei die Rechtsgrundlagen zu wahren, die in einigen Fällen bis zu 5% Mietminderung zulassen, sollten belästigende Rauchimmissionen vom Vermieter nicht angegangen werden. Das verantwortungsbewusste Rauchen unter Beachtung der oben genannten Tipps und Alternativen kann erheblich zur Vermeidung von Belästigung und zur Erhaltung des friedlichen Zusammenlebens beitragen.
Fazit
In der Zusammenfassung der Diskussion um das Rauchen auf dem Balkon und die friedliche Nachbarschaftsgestaltung ergibt sich ein komplexes Bild rechtlicher Bestimmungen und urteilsbedingter Regulierungen. Trotz des grundsätzlichen Rechts auf Grillen und Rauchen auf Balkon und Terrasse, wie aus mehreren Gerichtsurteilen hervorgeht, ist die nachbarliche Rücksichtnahme das Kernthema, das sich durch die regional unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen zieht. Eine präzise Abstimmung im Mietvertrag oder durch direkte Absprachen zwischen den Mietparteien kann hierbei eine zentrale Rolle spielen.
Zumindest zeigt sich: Ein rauchfreier Balkon stärkt die Wohnqualität jedes Einzelnen. Dabei bieten die Regelungen der verschiedenen Gerichte – vom OLG Oldenburg über das AG Bonn bis hin zum Amtsgericht Potsdam – diverse Ansätze, wie Raucher und Nichtraucher zu einer gedeihlichen Koexistenz finden können. Das Einhalten von Ruhezeiten, insbesondere nach 22:00 Uhr, scheint dabei als eine Grundvoraussetzung für die Wahrung gegenseitiger Interessen.
Die Situation in Deutschland ist also dadurch geprägt, dass sowohl gesetzliche Regelungen als auch das Miteinander entscheidend sind, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Fest steht: Die Achtung der Rechte aller Mietparteien und die Einhaltung von Ruhezeiten sorgen für eine friedliche Nachbarschaftsgestaltung und tragen zu einem respektvollen Zusammenleben bei. Denn letztendlich ist das Wohnen im Mehrfamilienhaus immer auch ein Stück weit vom Geben und Nehmen jedes Einzelnen geprägt.