Der Wohnberechtigungsschein (WBS) spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, günstigen Wohnraum in Berlin zu finden. Diese Schnellanleitung bietet Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, einen WBS zu beantragen. Neben den notwendigen Unterlagen und wichtigen Hinweisen zur Antragstellung kommen auch die neuesten Informationen für das Jahr 2025 nicht zu kurz. So stellen Sie sicher, dass Sie auf dem richtigen Weg sind, um den Zugang zu gefördertem Wohnraum zu erhalten.
Einleitung
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) spielt eine wichtige Rolle im Berliner Amtsverfahren für die Anmietung von gefördertem Wohnraum. In der Einleitung zu diesem Thema wird deutlich, dass Personen mit geringem Einkommen auf diesen Schein angewiesen sind, um Zugang zu Sozialwohnungen zu erhalten. Um einen WBS zu beantragen, ist es notwendig, die Schritte des Wohnungsantrags sowie die zu erfüllenden Anforderungen zu verstehen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Beantragung eines WBS sind im §5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) und im §27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) verankert. Eine korrekte Ausfüllung des Antragsformulars ist essenziell, um Fehler und mögliche Probleme zu vermeiden. In vielen Fällen ist es ratsam, Hilfe von Beratungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen, die Unterstützung bei der Antragstellung bieten können. Um die Zugänglichkeit zu erhöhen, sind die Antragsformulare auch in verschiedenen Sprachen verfügbar.
Falsche Angaben im Antrag können schwerwiegende Folgen haben, wie zum Beispiel die Rücknahme des WBS. Um berechtigt zu sein, muss der Antragsteller mindestens ein Jahr in Lübeck gemeldet sein oder dort beschäftigt sein. Zudem sind die Wohnungsgrößenlimits nach Haushaltsgröße definiert: Einzelpersonen dürfen bis zu 50 m² beanspruchen, während bei weiteren Haushaltsmitgliedern eine Erhöhung um 15-20 m² oder entsprechende Zimmer erfolgt.
Für die Anmietung von gefördertem Wohnraum existiert eine Vermieterliste, die Empfehlungen von der Gemeinde beinhaltet. Letztendlich liegt die Entscheidung über die Auswahl der Mieter jedoch bei den Vermietern. Der WBS-Antrag steht sowohl im PDF- als auch im Word-Format zur Verfügung, was eine flexible Bearbeitung ermöglicht. Anwender können auf Vorlagen mit Beispielen zurückgreifen, um den Antrag individuell anzupassen. Dies sorgt für eine strukturierte Vorlage, die sicherstellt, dass alle notwendigen Informationen für eine reibungslose Antragstellung enthalten sind.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Ein Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist ein wichtiges Dokument für Personen, die eine Sozialwohnung anmieten möchten. Der WBS wird durch das örtliche Wohnungsamt ausgestellt und berechtigt die Inhaber, in bestimmte, staatlich geförderte Wohnungen einzuziehen. Die Gültigkeitsdauer des WBS beträgt in der Regel ein Jahr und ist an das jeweilige Bundesland gebunden, in dem er ausgestellt wurde.
Die WBS Definition umfasst auch spezifische Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um einen WBS zu erhalten. Hierzu gehören das netto Haushaltseinkommen sowie die Größe der Familie. Diese Kriterien können je nach Bundesland variieren. Zum Beispiel liegt die Einkommensgrenze für eine Einzelperson in Hamburg bei 12.000 Euro, während sie in Bayern auf 22.600 Euro ansteigt. Bei der Antragstellung ist darauf zu achten, dass die Einkommensberechnungen alle steuerpflichtigen Einnahmen aus den letzten 12 Monaten berücksichtigen.
Sozialwohnungen, die durch einen WBS gemietet werden können, bieten regulierte Mietpreise. Dieses Konzept zielt darauf ab, bedürftigen Menschen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu erleichtern. Für junge Paare, Alleinerziehende und Studierende gibt es zudem besondere Regelungen, die die Beantragung des WBS erleichtern können.
Für welche Wohnungen gilt ein WBS?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) bietet Zugang zu speziellen WBS Wohnungen, die häufig als geförderte Wohnungen bezeichnet werden. Diese Sozialwohnungen unterliegen strengen Mietpreisregelungen und müssen bestimmte Vorgaben des Landes erfüllen. Ein WBS ist notwendig, um sich für diese Mietverhältnisse zu bewerben. Ohne dieses Dokument kann kein Mietvertrag abgeschlossen werden.
Die Belegungsbindung der Wohnungen spielt eine entscheidende Rolle. Sowohl städtische Wohnungsbaugesellschaften als auch private Vermieter bieten Immobilien an, die unter diese Bindung fallen. Diese spezielle Regelung garantiert, dass die geförderten Wohnungen an berechtigte Personen vergeben werden, die die Einkommensgrenzen beachten. Dabei gibt es verschiedene WBS-Kategorien, die die Einkommensgrenzen differenzieren, etwa den WBS 100, WBS 140 oder WBS 220.
Besonders wichtig sind die Kriterien zur Beantragung. Bewerber sollten mindestens 18 Jahre alt sein, das Recht zum Aufenthalt in Deutschland haben und langfristig in Berlin wohnen wollen. Die Größe der Wohnung wird dabei in der Regel entsprechend der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen bestimmt. In besonderen Fällen, wie bei gesundheitlichen Einschränkungen, kann diese Regelung abweichen.
Kategorie | Einkommensgrenze | Besonderheiten |
---|---|---|
WBS 100 | Gesetzliche Grenze | Grundlage für Normalverdiener |
WBS 140 | 40% über Grenze | Für Geringverdiener |
WBS 160 | 60% über Grenze | Für besondere Bedarfe |
WBS 180 | 80% über Grenze | Flexible Wohnbedürfnisse |
WBS 220 | 120% über Grenze | Besondere soziale Probleme |
Wer kann einen WBS beantragen?
Um einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu beantragen, müssen die WBS Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind und entweder die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Alternativ kann auch eine gültige Aufenthaltserlaubnis ausreichen. Der WBS ist einkommensabhängig, was bedeutet, dass die Antragsteller ihre Einkommensgrenzen beachten müssen.
Für viele, die einer niedrigen sozialen Schicht angehören und eine geförderte Wohnung suchen, stellt ein WBS eine wichtige Unterstützung dar. Denn nur wer die festgesetzten Einkommensgrenzen einhält, kann die Wohnberechtigung in Anspruch nehmen. Für Alleinstehende liegt die Einkommensgrenze beispielsweise bei 20.420 Euro jährlich, während für ein Haushalt mit zwei Personen 24.600 Euro gelten. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 6.265 Euro.
Besondere Bedürfnisse werden bei der Antragstellung ebenfalls berücksichtigt. Familien mit Kindern, Schwangere oder ältere Menschen ab 60 Jahren, sowie Menschen mit Behinderungen genießen eine höhere Dringlichkeit und sollten sich daher frühzeitig um den WBS kümmern. Der Antrag kann unkompliziert online oder per Post eingereicht werden.
Wo stelle ich den WBS-Antrag?
Der Antrag auf einen WBS muss beim entsprechenden Wohnungsamt des Bezirks gestellt werden, in dem die Antragsteller gemeldet sind. Möchten Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen, ist es wichtig, die rechtliche Zuständigkeit zu beachten. In einigen Fällen, wie einem fehlenden Wohnsitz in Berlin, haben Sie die Möglichkeit, das Wohnungsamt frei zu wählen.
Zudem besteht die Möglichkeit, den WBS Antrag online im Service-Portal der Stadt Berlin auszufüllen und digital einzureichen. Dieser moderne Ansatz spart Zeit und ermöglicht eine unkomplizierte Antragsstellung. Die notwendigen Dokumente müssen jedoch elektronisch hochgeladen werden.
Die erforderlichen Unterlagen für den WBS Antrag umfassen unter anderem:
- Ausgefülltes Antragsformular (als PDF auf der Website der Behörde erhältlich)
- Gültiger Ausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate
- Eheurkunde oder Partnerschaftserklärung (falls zutreffend)
- Geburtsurkunden der Kinder
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
- Nachweise über Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Schwangerschaft
- Aufenthaltserlaubnis (für Nicht-EU-Bürger)
Die WBS-Anträge müssen in der Regel innerhalb eines Jahres nach Erhalt genutzt werden. Diese Frist kann je nach Berliner Bezirke variieren. Die Anträge können sofort bearbeitet werden, nachdem sämtliche erforderlichen Dokumente bei einem vereinbarten Termin eingereicht wurden.
WBS beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) kann durch eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung erleichtert werden. Diese Erklärung umfasst die Möglichkeit der Online-Antragstellung sowie die traditionelle Methode über einen Papierantrag. Beide Optionen erfordern präzise Informationen und Dokumente, um die Antragstellung erfolgreich abzuschließen.
Online-Antragstellung
Der WBS Antrag Schritt-für-Schritt gestaltet sich online schnell und unkompliziert. Zuerst informieren Sie sich über die Voraussetzungen für den Antrag. Dies umfasst das Sammeln aller erforderlichen Unterlagen, wie Personalausweiskopien und Einkommensnachweisen der letzten Monate. Sobald Sie alle Informationen wie Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und aktuelle Adresse bereit haben, können Sie die erforderlichen Dokumente in den vorgesehenen Formaten hochladen. Achten Sie darauf, dass alle eingereichten Daten korrekt sind, bevor Sie den Antrag über die Website des zuständigen Wohnungsamtes einreichen.
Papierantrag senden oder abgeben
Alternativ zur Online-Antragstellung bietet sich der Papierantrag an. Dieser erfordert das Ausfüllen und Einreichen eines gedruckten Formulars. Sie müssen das vollständig ausgefüllte Formular an das zuständige Wohnungsamt senden oder dort persönlich abgeben. Bei dieser Methode ist es wichtig, alle geforderten Dokumente beizufügen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags zu vermeiden. Nach dem Einreichen des Antrags bleibt Ihnen nur zu warten, bis der WBS ausgestellt wird. Mit dem erhaltenen Wohnberechtigungsschein ist der nächste Schritt, eine passende Wohnung zu suchen und den Mietantrag zu stellen.
Notwendige Unterlagen für den WBS-Antrag
Für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) ist es wichtig, alle erforderlichen WBS Unterlagen zusammenzustellen. Eine vollständige und korrekte Antragstellung erhöht die Chancen auf eine zügige Bearbeitung. Zu den notwendigsten Dokumenten zählen die Kopien der Ausweisdokumente und Einkommensnachweise.
Kopien der Ausweisdokumente
Zu den Ausweisdokumenten, die Sie einreichen müssen, gehören:
- Personalausweise oder Reisepässe inklusive Aufenthaltserlaubnis
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunden der Kinder
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
- Nachweise über Familiestatus wie Scheidungsurteile oder Sterbeurkunden
- Erklärung über gemeinsames Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung
- Mutterpass bei schwangeren Antragstellern
- Semesterbescheinigung für Studierende
- Nachweis über Aufenthaltsrecht für ausländische Antragsteller
Einkommensnachweise
Die Einkommensnachweise bilden einen essenziellen Teil der Antragstellung. Dazu zählen:
- Einkommenserklärung für jede Person im Haushalt
- Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
- Einkommensteuerbescheide der letzten 3 Jahre für Selbstständige
- Bescheide über Arbeitslosengeld I oder II und Rentenbescheide
- Nachweise über BaföG, Stipendien oder Krankengeld
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen
- Sonstige Unterlagen nach individuellem Bedarf, z.B. für Schwerbehinderte
Hinweise zur Antragstellung
Bei der Antragstellung für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) sind einige wichtige WBS Antrag Hinweise zu beachten. Zunächst muss der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Eine Unterschrift ist unerlässlich, um die Gültigkeit des Antrags sicherzustellen. Alle erforderlichen Unterlagen sollten fristgerecht eingereicht werden, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.
WBS Informationen sind für Antragsteller von entscheidender Bedeutung, um Missverständnisse zu verhindern. Die Angaben im Antrag müssen wahrheitsgemäß sein. Falsche oder unvollständige Informationen können zur Ablehnung des Antrags führen, was zusätzliche Schwierigkeiten mit sich bringen kann.
Die rechtlichen Vorgaben für die Antragstellung sind strikt und sollten unbedingt eingehalten werden. Dazu gehört auch, dass die Wohnung, für die der WBS beantragt wird, im Wohnungssuchdienst des Bezirksamts aufgeführt ist und nicht für Sanierungs- oder Umbauarbeiten vorgesehen ist. Behinderte, große Familien oder ältere Menschen haben möglicherweise Anspruch auf zusätzlichen Wohnraum, wenn dies medizinisch oder sozial notwendig ist.
Wie fülle ich das Antragsformular richtig aus?
Das Antragsformular für den WBS Antrag sollte sorgfältig und gewissenhaft ausgefüllt werden. Um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen erfasst werden, empfiehlt es sich, das Formular in Druckschrift oder digital auszufüllen. Alle relevanten Felder des Antragsformulars müssen vollständig ausgefüllt werden. Achten Sie darauf, keine Abschnitte leer zu lassen, die für Ihre Situation von Bedeutung sind.
Um mögliche Verzögerungen zu vermeiden, sollten wichtige Angaben wie die Adresse und die Haushaltsangehörigen genau eingetragen werden. Es ist entscheidend, die richtigen Formulierungen zu wählen, insbesondere bei den Fragen zu Ihrem Einkommen und Familienstand. Für den WBS Antrag müssen zusätzliche Dokumente bereitgestellt werden, darunter Identitätsnachweise und gegebenenfalls Geburtsurkunden von Kindern.
Das Antragsformular muss von allen volljährigen Personen, die an der Antragstellung beteiligt sind, unterzeichnet werden. Falls Sie möchten, dass das Wohnungsamt Sie kontaktieren kann, geben Sie Ihre Telefonnummer an. Sie haben die Möglichkeit, den WBS Antrag entweder online oder in Papierform einzureichen.
Bei der Online-Einreichung ist darauf zu achten, dass alle Dokumente im PDF- oder JPG-Format vorliegen. Die Gesamtgröße darf maximal 30 MB betragen, und jede Datei sollte nicht größer als 5 MB sein. Bei der Einreichung in Papierform muss der Antrag zudem von allen beteiligten Erwachsenen signiert werden.
Schritte zur Antragstellung | Details |
---|---|
Antragsformular ausfüllen | In Druckschrift oder digital, alle relevanten Felder ausfüllen |
Zusätzliche Dokumente | Identitätsnachweise, Geburtsurkunden etc. |
Formular unterzeichnen | Von allen volljährigen Antragstellern unterzeichnen lassen |
Einreichung | Online oder in Papierform einreichen |
Was sind die Einkommensgrenzen für den WBS?
Die Einkommensgrenzen für den WBS stellen eine wesentliche Voraussetzung für den Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein dar und hängen von der Anzahl der Haushaltsangehörigen ab. Für einen 1-Personenhaushalt liegen die Grenzen in der Regel bei 12.000 €, während ein 2-Personenhaushalt bis zu 18.000 € verdient haben darf. Diese Werte können durch zusätzliche Beträge für jedes weitere Mitglied im Haushalt, beispielsweise 4.100 € für Erwachsene und 500 € für Kinder, erhöht werden.
Die genauen Einkommensgrenzen sind im Wohnraumförderungsgesetz festgelegt, variieren aber je nach Bundesland. So kann es in einem Bundesland wie Hamburg unterschiedliche Schwellenwerte geben als in Nordrhein-Westfalen. Zum Beispiel kann ein 2-Personenhaushalt mit Kind in NRW bis zu 19.310 € jährlich verdienen und dennoch einen Anspruch auf den WBS haben.
Zusätzlich dürfen bestimmte Einkommensarten, wie beispielsweise Kindergeld und Elterngeld, nicht in die Einkommensberechnung einfließen. Die gültigen WBS haben in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr und müssen zum Zeitpunkt des Einzugs in die soziale Wohngemeinschaft noch gültig sein. Die folgende Tabelle veranschaulicht die verschiedenen Einkommensgrenzen in Deutschland:
Haushaltstyp | WBS 100 | WBS 140 | WBS 160 | WBS 180 | WBS 220 |
---|---|---|---|---|---|
1-Personenhaushalt | 12.000 € | 16.800 € | 19.200 € | 21.600 € | 26.400 € |
2-Personenhaushalt | 18.000 € | 25.200 € | 28.800 € | 32.400 € | 39.600 € |
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Wohnberechtigungsschein (WBS) ein essentielles Instrument für Haushalte mit geringem Einkommen in Berlin darstellt, um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu erhalten. Insbesondere in einem angespannten Berliner Wohnungsmarkt ermöglicht der WBS Geringverdienern Schutz vor hohen Mietanpassungen, was gerade in Städten von großer Bedeutung ist.
Die Antragstellung für den WBS erfordert sorgfältige Vorbereitung und ein gutes Verständnis der erforderlichen Unterlagen. Obgleich die Erteilung des WBS mittlerweile auch auf mittlere Einkommen ausgeweitet wurde, bleibt die Chancenlage angesichts des knappen Angebots an Sozialwohnungen herausfordernd. Eine sorgfältige Durchsicht der Anforderungen kann jedoch dazu beitragen, die Erfolgsaussichten der Antragstellung zu erhöhen.