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Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein

Berechtigung für Wohnberechtigungsschein – Wer ist drin?

in Ratgeber
Lesedauer: 10 min.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein zentrales Instrument in Deutschland, das Menschen mit niedrigem Einkommen den Zugang zu gefördertem Wohnraum erleichtert. Diese Berechtigung ermöglicht es, in einer Sozialwohnung zu leben, die meist zu einem deutlich reduzierten Mietpreis angeboten wird. Der WBS ist für ein Jahr gültig und gibt Auskunft über die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sowie über die maximal zulässige Wohnfläche.

Die Anforderungen für die Antragstellung, die relevanten Einkommensgrenzen und die Berücksichtigung spezieller Personengruppen sind essenziell, um die benötigte Unterstützung zu gewähren. In den folgenden Abschnitten wird detailliert auf die verschiedenen Aspekte des WBS eingegangen, um potenziellen Antragstellern alle nötigen Informationen zu bieten.

Einführung in den Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein stellt ein zentrales Element der sozialen Unterstützung im Wohnungsmarkt dar. Er ermöglicht einkommensschwachen Haushalten den Zugang zu gefördertem Wohnraum und erleichtert somit die Suche nach bezahlbarem Wohnraum. In Deutschland gibt es derzeit rund 95.000 Sozialmietwohnungen in Berlin, vor allem im Westteil der Stadt, die durch den Wohnberechtigungsschein nutzbar sind.

Es existieren zwei Haupttypen des Wohnberechtigungsscheins: der allgemeine und der spezifische Schein für eine bestimmte Wohnung. Um einen WBS zu beantragen, müssen vollständige Formulare sowie entsprechende Unterlagen eingereicht werden, was sowohl elektronisch als auch in Papierform möglich ist. Gebühren für die Ausstellung eines WBS belaufen sich auf 7,50 bis 20,00 Euro, während spezifische Nominierungen für Wohnungen zwischen 12,50 und 25,00 Euro kosten können.

Die allgemeinen Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein liegen bei 16.800 Euro für Einpersonenhaushalte und 25.200 Euro für Zweipersonenhaushalte. Zudem können auch Haushalte, deren Einkommen bis zu 40 % über der bundesweit geltenden Einkommensgrenze liegt, einen WBS beantragen. Dies schließt Flüchtlinge mit subsidiären Schutz, Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft ein, sofern sie die erforderlichen Nachweise vorlegen.

Besondere Gruppen, wie Haushalte mit Kindern, ältere Personen oder Menschen mit Behinderungen, haben die Möglichkeit, zusätzliche Räume zu beantragen, wenn dies gerechtfertigt ist. Die Anträge für den Wohnberechtigungsschein können bei den Bezirksämtern eingereicht werden, wo die Formulare ebenfalls erhältlich sind. Diese Einführung in den Wohnberechtigungsschein verdeutlicht dessen Bedeutung in der sozialen Wohnraumförderung und zeigt auf, wie er einkommensschwachen Haushalten helfen kann, in einem angespannten Wohnungsmarkt eine angemessene Unterkunft zu finden.

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Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist ein wichtiges amtliches Dokument, das es Personen und Haushalten ermöglicht, in staatlich geförderte Wohnungen einzuziehen. Diese Art von Wohnungen wird durch soziale Wohnraumförderung unterstützt und stellt sicher, dass einkommensschwächere Bürger Zugang zu günstigem Wohnraum haben. Der WBS dient nicht als Garantie für eine bestimmte Wohnung, sondern wird benötigt, um sich auf verfügbare Angebote bewerben zu können.

Die Definition eines Wohnberechtigungsscheins umfasst auch die gesetzliche Grundlage, die den Rahmen für die Vergabe dieser Unterstützung festlegt. Die entsprechenden Einkommensgrenzen sind im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) niedergeschrieben und können je nach Bundesland variieren. Für viele Bürger stellt der WBS einen zentralen Schritt dar, um in den Wohnungsmarkt einsteigen zu können.

Insgesamt ist der Wohnberechtigungsschein ein bedeutendes Instrument zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus, das sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien von entscheidender Bedeutung ist. In Deutschland sorgen diese staatlich geförderten Wohnungen dafür, dass jeder Zugang zu lebenswürdigem Wohnraum hat, unabhängig von der finanziellen Situation.

Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

Um einen WBS zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies umfasst die Einhaltung von Einkommensgrenzen, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Zudem ist die Staatsbürgerschaft ein entscheidender faktor, da Antragsteller entweder die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates besitzen müssen. Besonders relevante Personengruppen wie Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen haben oft bessere Chancen, einen WBS zu erhalten. Der folgende Abschnitt beschreibt die spezifischen Anforderungen detaillierter.

Voraussetzungen für den Antrag

  • Nachweis eines geringen Einkommens
  • Mindestsätze müssen erfüllt werden:
    • 18.166 Euro jährlich für einen Einpersonenhaushalt
    • 27.561 Euro jährlich für einen Zweipersonenhaushalt
    • 6.265 Euro jährlich für jedes weitere Haushaltsmitglied
    • Zusätzliche 833 Euro jährlich pro Kind
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen für WBS A und WBS B

Besondere Personengruppen

Einige Personengruppen sind besonders begünstigt, wenn es um den Erwerb eines WBS geht. Dazu zählen:

  • Personen mit geringem Einkommen, die eine geförderte Wohnung suchen
  • Studierende, die aufgrund ihres Einkommens niedrige Grenzen erfüllen
  • Senioren ab 60 Jahren
  • Personen mit Behinderungen
  • Kinderreiche Haushalte (mindestens drei Kinder)

Die Regelungen zu den Einkommensgrenzen variieren, um unterschiedlichen Familiengrößen Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass ein Zugang zu gefördertem Wohnraum gewährleistet ist.

Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein

Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein (WBS) unterscheiden sich je nach Bundesland und Haushaltsgröße. Diese Grenzen bestimmen, ob ein Antragsteller Anspruch auf staatlich geförderten Wohnraum hat. Besonders in Nordrhein-Westfalen sind die Kriterien klar definiert und bieten Transparenz für potenzielle Antragsteller.

Gesetzliche Einkommensgrenzen in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen liegt die Einkommensgrenze für einen alleinstehenden Antragsteller bei 23.540 Euro brutto jährlich. Bei einem Haushalt mit fünf Personen steigt diese Grenze auf 50.520 Euro. Diese Beträge berücksichtigen das Nettoeinkommen der Antragsteller, wobei auch spezielle Abzüge für Steuern oder Gesundheitskosten vorgenommen werden können.

Unterschiedliche Grenzen in anderen Bundesländern

Die Einkommensgrenzen variieren in den verschiedenen Bundesländern erheblich. Während Nordrhein-Westfalen eine definierte Grenze hat, können andere Bundesländer andere Werte festlegen, die jedoch mindestens der bundesweiten Richtlinie entsprechen müssen. Für einen Haushalt mit zwei Personen beispielsweise gibt es eine grundsätzliche Mindesteinkommensgrenze von 18.000 Euro. Die tatsächlichen Werte können lokal unterschiedlich sein, daher ist es sinnvoll, die spezifischen Anforderungen im jeweiligen Bundesland zu prüfen.

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Haushaltsgröße Nordrhein-Westfalen Baden-Württemberg Bayern Berlin
1 Person 23.540 € 22.500 € 21.600 € 24.000 €
2 Personen 30.360 € 32.000 € 30.600 € 28.800 €
3 Personen 36.000 € 37.200 € 35.400 € 33.000 €
5 Personen 50.520 € 53.000 € 51.300 € 48.200 €

Wie beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?

Die Antragstellung für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erfolgt in der Regel beim zuständigen Wohnungsamt in Ihrer Stadt, Gemeinde oder im Bezirk. Es ist wichtig, sich über die Vorgehensweise im Klaren zu sein, um den Prozess reibungslos zu gestalten. In vielen Städten kann das Antragsformular bequem von der Website der Stadt heruntergeladen werden.

Der WBS ist für ein Jahr gültig. Alle Erwachsenen im Haushalt müssen den Antrag unterschreiben, und die Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Wohnberechtigung orientiert sich an den Einkommensgrenzen, die je nach Bundesland variieren. Beispielhafte Einkommen für die WBS-Berechtigung in verschiedenen Bundesländern sehen folgendermaßen aus:

Bundesland Personenanzahl Einkommensgrenze (netto pro Jahr)
Nordrhein-Westfalen 1 Person €23,540
Nordrhein-Westfalen 2 Personen €28,350
Berlin 1 Person €19,200
Berlin 2 Personen €28,800

Für die Antragstellung sind verschiedene unterlagen erforderlich. Dazu zählen:

  • Nachweise über das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen
  • Ausweis oder Pass
  • Partnerschaftserklärungen, wo zutreffend

Die Einkommensberechnung basiert auf dem voraussichtlichen Einkommen des Antragsmonats oder dem Einkommen des Vorjahres, falls Unsicherheiten bestehen. Zudem können bestimmte Abzüge vom Gesamteinkommen geltend gemacht werden. Um den Antrag erfolgreich zu bearbeiten, ist es ratsam, alle benötigten Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen.

Antragstellung Wohnberechtigungsschein

Wo kann ich einen Wohnberechtigungsschein beantragen?

Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins erfolgt in der Regel beim örtlichen Wohnungsamt. In vielen Städten fungiert das Wohnungsamt auch als Bürgeramt. Hier können Antragsteller alle notwendigen Informationen erhalten und ihren Antrag einreichen. Eine persönliche Vorsprache ist oft erforderlich, insbesondere wenn Unterlagen wie Identitätsnachweise oder Einkommensnachweise während des Antragsprozesses vorgelegt werden müssen.

Für die Online-Beantragung stehen in Hessen mehrere Standorte zur Verfügung. Städte wie Bad Hersfeld, Eltville am Rhein und Wiesbaden ermöglichen es, den Antrag bequem von zu Hause aus zu stellen. Dies spart Zeit und bietet eine flexible Alternative zur persönlichen Antragstellung.

Die notwendigen Formulare für den Wohnberechtigungsschein sind in der Regel auf den offiziellen Websites der Städte als Download verfügbar. Dazu gehört das ausgefüllte Antragsformular, das gemeinsam mit weiteren erforderlichen Dokumenten, wie Nachweisen über Einkommen und Identität, eingereicht werden muss. Informationen über die genauen Standorte, Öffnungszeiten und verfügbare Dienstleistungen findet man oft ebenfalls online.

Kosten und Gebühren für den WBS-Antrag

Für den WBS-Antrag fallen in der Regel Gebühren an, die je nach Stadt oder Gemeinde variieren. Die gebührenpflichtige Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines kostet zwischen 15 und 30 Euro. In vielen Fällen beträgt die Gebühr für den Antrag mindestens 5,00 EUR. Diese Kosten können für Sozialhilfeempfänger entfallen, was die finanziellen Aspekte der Antragstellung erheblich erleichtert.

Nach der Genehmigung des Antrags können weitere Gebühren anfallen, die ebenfalls variieren können. Für die Bezahlung der Gebühren wird in der Regel ein vorausgefüllter Überweisungsträger bereitgestellt. Dies vereinfacht den Zahlungsprozess und sorgt dafür, dass alle notwendigen Schritte ohne zusätzliche Hürden erledigt werden können.

Leistung Kosten (EUR)
WBS-Antrag mindestens 5,00
Gebühr für Ausstellung des WBS 15 – 30

WBS-Wohnungen: Wie groß darf sie sein?

Die Wohnberechtigungsscheine (WBS) legen klare Richtlinien für die angemessene Größe von Wohnungen fest, die sich je nach Personenanzahl im Haushalt unterscheiden. Die Wohnungsgröße muss den Bedürfnissen der Bewohner gerecht werden und gewährleistet so ein Wohnumfeld, das sowohl komfortabel als auch praktisch ist. Für Singles gelten andere Maßstäbe als für große Familien. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der zulässigen Wohnungsgrößen je nach Haushalt.

Angemessene Wohnungsgrößen je nach Personenzahl

Personenanzahl Maximale Wohnungsgröße (m²) Empfohlene Anzahl an Wohnräumen
1 Person 50 2
2 Personen 65 2
3 Personen 80 3
4 Personen 95 4
5 Personen 110 5
6 Personen 125 6
7 Personen 140 7

Die Liste oben zeigt die angemessene Größe, die für verschiedene Personenanzahlen zulässig ist. Für spezielle Fälle, wie große Familien oder besondere Umstände, können abweichende Regelungen gelten, die eine größere Wohnungsgröße ermöglichen. Die Zuordnung von Wohnungsgröße und Personenanzahl ist entscheidend, um sicherzustellen, dass jeder Haushalt in Deutschland die passende Wohnform finden kann.

Freibeträge und besondere Regelungen

Bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) spielen spezielle Freibeträge und Regelungen eine entscheidende Rolle. Diese Aspekte können die Einkommensgrenzen beeinflussen, die für Antragssteller relevant sind. Insbesondere für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, wie beispielsweise Behinderte oder Alleinerziehende, bestehen Vorteile.

Eine Vielzahl von Freibeträgen kann vom Einkommen abgezogen werden. Dazu zählen Unterhaltsverpflichtungen und zusätzliche Beträge, die bei der Berechnung des Anspruchs auf den WBS berücksichtigt werden. Diese Regelungen ermöglichen es vielen Antragstellern, auch mit einem höheren Netto-Einkommen die Voraussetzungen für den WBS zu erfüllen.

  • Empfänger von Hartz 4 Leistungen verfügen über das Recht, einen WBS zu beantragen.
  • Geringverdienende Alleinerziehende mit Kind haben häufig Anspruch auf einen WBS.
  • Menschen mit Behinderungen oder Schwerbehinderungen sind ebenfalls berechtigt.
  • Für Ausländer, die mindestens 12 Monate in Deutschland gemeldet sind, bestehen ebenfalls Möglichkeiten zur Beantragung.
  • Studierende, die BAföG erhalten, können unter bestimmten Bedingungen einen WBS erhalten.

Besondere Regelungen gelten für Personen mit Pflegegrad. Diese können von höheren Freibeträgen profitieren, die ihre Situation zusätzlich unterstützen. Um alle Möglichkeiten zu nutzen, ist es vorteilhaft, die entsprechenden Regelungen genau zu kennen und gegebenenfalls Beratung in Anspruch zu nehmen.

Lesen:  Ungültige Wahlstimme: Wer profitiert davon?

Fazit

In dieser Zusammenfassung haben wir die wichtigsten Informationen über den Wohnberechtigungsschein (WBS) zusammengetragen. Der WBS spielt eine wesentliche Rolle in der sozialen Wohnraumförderung in Deutschland, da er den Zugang zu öffentlich geförderten Wohnungen ermöglicht. Die Anforderungen variieren je nach Bundesland, beinhalten jedoch in der Regel Einkommensgrenzen und spezifische Personengruppen wie Alleinerziehende, Studierende und Rentner.

Es ist entscheidend, die eigenen Ansprüche individuell beim zuständigen Wohnungsamt zu prüfen und die erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen. Die Einkommensgrenzen, die für den Antrag gelten, sind klar definiert und variieren je nach Haushaltsgröße, was einen wichtigen Punkt darstellt, den potenzielle Antragsteller im Hinterkopf behalten sollten.

Abschließend ist es wichtig zu betonen, dass der Wohnberechtigungsschein zwar eine wertvolle Unterstützung darstellt, jedoch keinen garantierten Platz in einer geförderten Wohnung innerhalb von gefragten Regionen bietet. Aktuelle Entwicklungen im Wohnungssektor könnten die Relevanz des WBS verstärken, wodurch der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum auch in der Zukunft von Bedeutung bleibt.

FAQ

Was ist der Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein amtliches Dokument, das es Personen mit niedrigem Einkommen ermöglicht, in geförderten Sozialwohnungen zu wohnen, die in der Regel günstiger sind als auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt.

Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?

Ansprüche auf einen WBS haben einkommensschwache Haushalte, die entweder die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Bestimmte Gruppen, wie Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen, haben oft bessere Chancen auf Genehmigung.

Welche Einkommensgrenzen gelten für den WBS?

Die Einkommensgrenzen für den WBS variieren je nach Bundesland. Zum Beispiel liegt die Grenze für Alleinstehende in Nordrhein-Westfalen bei 23.540 Euro brutto jährlich.

Wie beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?

Der Antrag kann in der Regel beim zuständigen Wohnungsamt gestellt werden, entweder persönlich oder online. Es sind bestimmte Dokumente, wie Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, erforderlich.

Welche Kosten entstehen bei der Beantragung eines WBS?

Die Gebühren für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins variieren, liegen aber häufig zwischen null und 30 Euro. Für Sozialhilfeempfänger können die Gebühren entfallen.

Wie groß darf die Wohnung mit einem WBS sein?

Die zulässige Wohnungsgöße hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab. Beispielsweise dürfen Singles in der Regel eine Wohnung von bis zu 50 m² beziehen.

Gibt es Freibeträge, die das Einkommen beeinflussen?

Ja, es gibt spezielle Freibeträge für Gruppen wie Menschen mit Behinderungen oder Alleinerziehende, die dazu beitragen können, das anrechenbare Einkommen zu senken und somit den Anspruch auf einen WBS zu erhöhen.
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